Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich noch bis Juli im Erziehungsurlaub, beginne jedoch am 02.01. eine Halbtagsstelle (19 Std.) bei meinem alten AG. Ich möchte jedoch im kommenden Jahr nochmals schwanger werden, kann bzw. will auch nicht die ganze SS über arbeiten, da die 1. SS bereits eine Risiko-SS war und mit Not-Kaiserschnitt und Frühgeburt endete. Die Freistellung durch den FA wird wahrscheinlich nicht über einen längeren Zeitraum andauern. Welche Auswirkungen hätte es, wenn ich nach Eintritt der SS kündigen würde? Hätte ich trotzdem Erziehungsurlaub beim 2. Kind? Könnten Sie mir da bitte ein paar kurze Hinweise geben? Vielen Dank bereits im voraus und einen Guten Rutsch in Neue Jahr! Cossi
Liebe Cossi, zu einer Kündigung der Stelle kann ich auf keinen FAll raten. Um werdende Mütter bei derartigen Situationen zu schützen, gibt es ja gerade die Gesetze. Eine Kü würde nicht nur dazu führen, dass Sie keinen EU haben (den hat man nur, wenn man einen Job hat), Sie wären auch arbeitslos. Dabei ist die Sperre zu berücksichtigen, viel wichtiger ist aber, dass Sie nur dann arbeitslos sind, wenn Sie tatsächlich arbeiten könnten. Das wird bei Ihnen ja nicht der Fall sein. Und wenn Sie nicht als arbeitslos anerkannt werden, gibt es auch keine beitragsfreie KK. Wenn Sie tatsächlich wegen Risikoss nicht arbeiten können, erahlten Sie vom FA ein Beschäftigungsverbot und vom AG volle Lohnweiterzahlung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Cossi, also aus Erfahrung, kann ich Dir sagen, dass Du Deine Teilzeitstelle! kündigen kannst, ich würde auf keinen Fall "richtig" kündigen, da Dir dann alle Rechte verloren gehen.Was aber passieren kann ,ist, dass der AG "beleidigt" ist, und Dir nach dem Mutterschutz kündigt, oder nicht mit dem nächsten Erziehungsurlaub einverstanden ist! Alles Gute! LG Alexandra
Mitglied inaktiv
Hai Cossi, einen Rat: kündige nicht! 1. Bei Eigenkündigung gibt es erstmal ne Sperre vom Arbeitsamt - und damit entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz (außer du bist ohnehin privat versichert oder kannst dich bei deinem Mann mitversichern). Auch für schlappe 6 Wochen kann eine Privatversicherung richtig teuer werden. 2. Dein Mutterschutzlohn würde sich erheblich verringern - und im Mutterschutz und Erz.Urlaub bist du für das Arbeitsamt nicht vermittelbar - und damit gäbe es auch da nichts. Tip: Wenn du ohne hin in 2002 wieder schwanger werden möchtest - dann leg es doch drauf an. Vielleicht wirst du noch vor Ende deiner jetztigen Elternzeit schwanger und genießt damit weiter durchgehenden Kündigungsschutz. Wegen der Risiko-SS: nicht jede Risiko-SS muß sich wiederholen. Dies ist meine dritte RSS in Folge. Die erste war ne Mangelgeburt in der 40. SSW. Die zweite war ne RSS aufgrund der ersten plus Übergewicht und jetzt kommt dazu dass ich innerhalb von 10 Monaten wieder schwanger bin, allergisches Asthma habe und noch so Zeuchs (meine zweite Maus wurde aber spontan entbunden in der 42.SSW trotz vorzeitiger Wehen in der 29-31.Woche). Vielleicht kannst du dich mit Chef und Arzt einigen und dich ab einem gewissen Monat (z.B. Mitte Mai) krankschreiben lassen - dann sind im Juli die sechs wochen um, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Ich persönlich kann einer Kündigung nichts positives abgewinnen - eher nur Nachteile für dich. LG aus Bochum Vanessa & No. 3
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