Mitglied inaktiv
Kann eine Arbeitnehmerin während des Erziehungsurlaubes (ohne Bezug von Erziehungsgeld)selbst kündigen, und den Erziehungsurlaub beenden, um einen neuen Arbeitsvertrag bei einem anderen AG einzugehen? Oder muss der gesamt beantragte Erziehungsurlaub genommen werden? Leider habe ich in sämtlichen Gesetzestexten nur was zu den Themen Kündigung durch den AG gefunden. Für Ihre Antwort im voraus herzlichen Dank.
Liebe Bettina, natürlich können Sie im EU kündigen, dann sind die normalen Kü-Fristen (vom AN 4 Wo.) zu beachten. Neuerdings muß die Kü. schriftlich erfolgen! Am Besten per Einschreiben mit Rückschein abschicken. N. Bader
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Tschüss, Bettina
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