Blum_E91
Guten Tag Frau Bader, Ich bin Erzieherin und bin seit 2018 bei einer städtischen Einrichtung tätig. Ich durfte letztes Jahr mein Tochter begrüßen und wollte ab Oktober wieder arbeiten gehen. Ich selbst habe kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz (aufgrund des Wohnortes außerhalb von Deutschland) doch durch meinen Arbeitgeber habe ich einen Platz gekoppelt an meinen Arbeitsvertrag bekommen. Das heißt wenn ich kündige versagt dieser mir auch. Nun bin ich erneut schwanger, wurde zum Betriebsarzt geschickt und dort ins Beschäftigungsverbot gesetzt. Nun kam mein Arbeitgeber auf mich zu und möchte mir den Betreuungsplatz für mein Tochter kündigen, weil sie keine Verwendung für mich haben. Ich kann doch aber für die Entscheidung des Betriebsarztes nichts? Ist das rechtens? Es wurde von mir keine anderen speziellen Verträge unterzeichnet, wo sie mir es einfach kündigen könnten. Was kann ich tun? Welcher Werdegang wäre jetzt sinnvoll? Liebe Grüße BlumE
Hallo, das kommt darauf an, welche Vereinbarung getroffen wurde und ob der Betreuungsvertrag an eine aktive Tätigkeit geknüpft worden ist. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
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