Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung der Wohnung

Frage: Kündigung der Wohnung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin im 4 monat Schwanger habe einen fast 4 Jährigen Sohn. Hatte bis vorkurzem in einer Wohngemeinschaft gelebt...nun mußte ich leider Arbeitslosengeld2 beantragen und die haben keine Wohngemeinschaft gesehen obwohl die andere Person im Wohnzimmer auf der Couch geschlafen hatauf grund dessen ist die Person ausgezogen damit ich mein Geld bekommen und mein Sohn....wir stehen zusammen im Mietvertrag er hat die Kündigung mit sofortiger Wirkung geschrieben nun will der vermieter das nicht annehmen bzw mich kündigen aber wie soll ich so schnell eine Wohnung finden und das im Winter ist das Rechtens was er macht er hat ja keinen Grund mich zu kündigen es ist nie was vorgefallen oder gibt es ein Gesetz wo Schwanger wenigstens bis zur Geburt noch bleiben können und dann erst raus müssen. Angel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, es gibt eine Sozialklausel, aber die wird im 4. Monat noch nicht ziehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hallo! wenn beide mietparteien nicht gegen vertragliche vereinbarungen verstoßen darf der vermieter dich meines wissens nach nicht einfach so auf die straße setzen. schau dir in ruhe nochmal den mietvertrag an. wenn auf deiner seite alles ok ist würde ich mit dem vermieter nochmal sprechen. wenn er dich immer noch loswerden will, dann würde ich an deiner stelle ihn darum bitten, dir eine kündigung zu schreiben und wenns möglich ist noch den grund dafür. wende dich damit dann möglichst bald ans drk o.ä. die können sicher weiter helfen. lg michelle


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