Malia2004
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 7 Jahren am deutschen Standort eines internationalen Konzerns. ich bin Niederlassungsleiterin (sehr kleiner Standort mit 30 Mitarbeitern). Vor 4 Monaten kam mein Kind zur Welt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und im Rahmen der Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz Teilzeitbeschäftigung. Aktuell nur 10Std/Woche und ab Frühjahr 2014 30 Std/Woche. Mein AG hat mir den Elternzeitantrag incl. der teilzeitregelung bestätigt. Gestern erhielt ich dann den Anruf vom Personalleiter (Sitz in Südeuropa), dass eine leitende Position wie ich sie habe doch nicht mit einer Teilzeitstelle zu vereinbaren ist (aktuell habe ich die Aufgaben auf verschiedene Mitarbeiter verteilt und übernehme nur die "leitenden Aufgaben" und sie lieber die Zusammenarbeit mit mir beenden würden und mir eine Abfindung anbieten möchten. Klar..ich bin ja unkündbar und die haben bereits unterschrieben, dass ich die nächsten 2 Jahre Teilzeit arbeiten kann. Nach dem Vertrauensbruch jetzt kann ich mir eine Zusammenarbeit auch nicht mehr vorstellen, da ich für die Firma mein letztes Hemd gegeben habe und unzählige Überstunden. Müsste eine Abfindung einer eigenltich unkündbaren Mitarbeiterin nicht unsagbar hoch sein, um alle meine Nachteile auszugleichen (Sperre ARGE, Verzicht auf Elternzeit und Lohn während Elternzeit, Arbeitslosigkeit nach EZ, erhöhte Kosten, da ich mich über meinen Mann krankenversichern müsste,anstatt durch Job, usw. Was ist in meiner Situation sinnvoll? LG und vorab herzlichen Dank
Hallo, Abfindung ist nach der Faustformel 1/2 Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Sie müssen das aushandeln und können frei entscheiden, ob Sie es machen Liebe Grüsse NB
Pamo
Nur du selber kannst überschlagen, wie hoch die Abfindung sein muss, damit deine Nachteile abgegolten werden. Guck was sie bieten, mach ein Gegenangebot - verhandele das wie alles andere auch.
Mitglied inaktiv
Kannst dich doch ganz entspannt zurücklehnen. 1. Entweder du nimmst deren Angebot an, wenn die Höhe stimmt 2. Du bleibst die kompletten 3 Jahre daheim und bist mind. krankenversichert und holst dir das OK woanders arbeiten zu dürfen innerhalb der elternzeit. 3. Läßt dich entgeltlich freistellen, weil du ja den Vertrag erfüllen willst. Den du schriftlich hast. 4 Notfalls vor das Arbeitsgericht gehen. Würde ich echt entspannt sehen.
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