Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung bei Saisonende in der Schwangerschaft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung bei Saisonende in der Schwangerschaft?

Pupsi29

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Hallo. Ich bin in der 5. Ssw und arbeite seit April diesen Jahres in einem Hotel,Saison läuft bis 31.10. Ich werde daher (auch die Kollegen),gekündigt,aber werde(n) als Geringfügige Basis dort weiter arbeiten. Bekomme aber nun dann Alg1 plus den Zuverdienst. Da ich sonst immer einen befristeter Arbeitsvertrag hatte,kenne ich mich mit dieser Saison-Geschichte nicht aus,ob diese rechtens ist. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet,wie bei den Kollegen auch. Und ich weiß dass man dann nicht gekündigt werden darf. Mein Chef sagte auch beim Einstllungsgespräch,dass es sein kann,dass zum Ende die Kündigung kommt. Wie ist dass denn jetzt bei Saisonende in der Schwangerschaft? Ich hoffe Sie haben da Info über sowas. Lg Nannibi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich erst mal dürfen sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht gekündigt werden, wenn tatsächlich ein unbefristeter Vertrag vorliegt. Etwas anderes gilt, wenn das Hotel komplett schließt oder der Arbeitgeber darlegen kann, dass er sie so gar nicht gebrauchen kann. Dann kann er nämlich zum Gewerbeaufsichtsamt gehen und eine Ausnahme erreichen. Dann hat er sozusagen die Zustimmung zur Kündigung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Hotels schließen ja so gut wie alle zu Saisonende, weil es keine Gäste mehr gibt. Wenn du der Kündigung widersprichst, läuft das über die Aufsichtsbehörde und diese wird der Kündigung auf jeden Fall auch zustimmen. Es läuft also auf dasselbe hinaus. Nur, wenn die Aufsichtsbehörde dem Antrag auf Kündigung zustimmen muss, kostet das Verfahren dem Arbeitgeber ordentlich Gebühren. Was soll dein Arbeitgeber denn sonst tun, wenn der Arbeitsplatz für alle wegfällt?


Felica

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Du kannst der Kündigung widersprechen, was ich auch tun würde. Und wozu dir sicherlich auch das Amt raten wird. Nicht alle Hotels schließen komplett und wenn der AG keine befristete Verträge raus gibt ist das sein persönliches Pech. Der AG kann ja gerne bei der Aufsichtsbehörde vorher anfragen aber ich denke, so einfach wird das nichts.


Mitglied inaktiv

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Eine Betriebsschließung oder Teilschließung zählt explizit unter die Ausnahmetatbestände für eine Kündigung auch in der Schwangerschaft. Bei dem Hotel der TE handelt es sich offensichtlich um eine vorübergehende, saisonbedingte Teilschließung.


Felica

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Und trotzdem schreibt die TE das sie dieses mal keinen befristeten Vertrag bekommen hat und der Vertrag in einen Minijob geändert werden soll. Scheinbar schließt der Besitzer also nicht komplett. Damit wissen wir auch nicht in welchen Umfang er Arbeit hätte. Zumal er sogar sagt das evtl nur eine Kündigung kommt. Saisonverträge werden fast alle nur befristet ausgegeben. Der AG wird sich irgendwas dabei gedacht haben warum er das dieses Mal nicht gemacht hat.


Mitglied inaktiv

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Das ist aber Quatsch: "und wenn der AG keine befristete Verträge raus gibt ist das sein persönliches Pech". Kein Hotelier muss eine Schwangere weiter bezahlen, wenn keine Arbeit in Vollzeit da ist, weil das Hotel über den Winter schließt. Vor diesem "persönlichen Pech" schützt ihn das MuSchG durch die Kündigungsmöglichkeit über die Behörde. Aber insofern hast du Recht, die Behörde wird den Sachverhalt genau prüfen, bevor sie der Kündigung dann zustimmt. Mit dem Zweck, dass die Frau durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden soll. Über ihre Kündigung wird in gerechter Weise entschieden werden.


cube

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Also versteh ich das richtig: ihr habt alle einen unbefristeten Vertrag bekommen, obwohl der AG aus Erfahrung weiß, dass er vermutlich im Herbst/Winter gar nicht alle weiter beschäftigen kann. Und dies auch so ankündigt. Ich persönlich finde das seltsam. Warum ist der Vertrag dann nicht gefristet worden? Das wäre in der Branche doch üblich und war bisher offenbar ja auch so. Will der AG damit verhindern, dass die MA´s sich zum Ende des Vertrages einen neuen Job suchen und dann evt. für die doch noch anfallende Arbeit bei ihm nicht mehr zur Verfügung stehen? Und darüber hinaus: wenn er "plötzlich" nicht mehr genug Arbeit für alle hat und dementsprechendbetriebedingt einige/die meisten unbefristeten Verträge kündigen muss, dann ja wohl nach einem Sozialplan. Und da würde die AP als Schwangere meiner Meinung nach nicht so einfach gekündigt werden können. Denn offenbar gibt es ja noch Arbeit - sonst würden ja nicht Mini-Jobs angeboten werden.. ich bin da eher bei Felicia - als erfahrener Gastronom/Hotelier etc hätte er eben befristete Verträge abschließen müssen. Jetzt einfach gekündigt zu werden mit der Begründung "Saison-Geschäft" würde ich als Schwangere nicht so einfach hinnehmen.


Pupsi29

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Hallo sorry fürs jetzt erst melden. Also bei uns ist das unterschiedlich. Offizielle Saisonende 31.10. Dann wird geschaut wer von den Mitarbeitern (Beispiel,Zimmerreinigung/Frühstück sind wir 3 Leute),wie danach arbeiten möchte. Ist ein kleines Hotel. Manche Mitarbeiter bleiben länger als bis 31.10. auf den Stunden,bis Dez,Jan. Daher unbefristet denke ich. Dann wird das im Jahr darauf getauscht untereinander. Hoffe ihr versteht wie ich das meine. Da das Hotel das ganze Jahr geöffnet hat,muss halt immer einer da sein. Ich bin nicht darauf aus meinem Chef eins rein zu drücken. Da ich ja auch jederzeit (auch während der Elternzeit) wieder kommen kann. Ich bin mir halt nur unsicher zwecks dem Unbefristeten Vertrag,bei Saisonende und Schwangerschaft. Wenn das alles rechtens ist,dann ist es okay für mich. Ich kann es nachvollziehen,dass er sich das im Winter nicht leisten kann alles. Ich kenne mich damit in der Hinsicht halt nicht aus. Lg


Felica

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Die Frage ist ja auch welche der Arbeiten die es dann nich gibt sind mit dem Mutterschutz vereinbar. Das muss er dann prüfen. Evtl gibt es dann auch ein teilweise oder vollständiges BV. Dieses würde der AG wahrscheinlich zum größten Teil von der KK erstattet bekommen. All das kann er in Erfahrung bringen sobald er von deiner Schwangerschaft erfährt. Ihr beide könnt euch informieren welche Lösungen es gibt. Mein Rat aber, informiere dich wirklich umfassend was möglich ist bevor du irgendetwas unterschreibt. Eine Kündigung jedenfalls wäre die schlechteste Variante genau wie das du der Änderung auf Minijob zustimmt. Wie ich schrieb, da hätte der AG auch vorher wo schauen müssen. Persönlich zudem hört sich das ganze nicht koscher an. Ich kenne das von der Bauindustrie. Da war es auch gängig das die Mitarbeiter über der Winter gekündigt wurden, dann bis Frühjahr ALG1 bezogen und dann wieder eingestellt wurden. Ähnlich hört sich das bei euch an und das hat einen arg sauren Beigeschmack. Wieder auch ungern gesehen. Deshalb denke ich mal hättest du auch im Falle einer Kündigung gute Karten.


Mitglied inaktiv

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Wenn die Arbeiten in der Wintersaison ausfallen, weil die Gäste ausbleiben, gibt es keine Erstattung durch die Umlagekasse, demnach auch kein BV. Ausbleiben von Gästen ist keine Gefährdung der Schwangerschaft. Wenn die Arbeiten nicht schwangerengerecht sind, dann wären sie das ja jetzt auch schon nicht. Dann hätte es längst ein BV geben müssen. Dein Tipp geht also ganz in die falsche Richtung. Wie sich die Sachlage jetzt darstellt, nämlich komplizierter als anfangs beschrieben, sollte man besser gleich die Aufsichtsbehörde kontaktieren und dort Rat einholen.


Felica

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Welcher Tipp, ich habe nur das geschildert was gilt. Ob BV ja oder nein muss der AG dann prüfen wenn er von der Schwangerschaft weiss. So wie ich die Userin verstanden habe hat sie aber noch nichts gesagt. Es ist ihre Entscheidung wann sie was sagt. Und noch einmal, der AG schliesst scheinbar das Hotel im Winter nicht. Er reduziert scheinbar dann nur das Personal.


Mitglied inaktiv

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Die TE hat nur erwähnt, dass sie in der 5. SSW ist, und ab 31.10. das Hotel in die Winterpause geht. Um Gefährdungen ging es ihr gar nicht. Und die meisten Jobs im Hotel sind auch schwanger machbar, wenn der AG sich bemüht. Wäre ihre Tätigkeit so sehr gefährdend, dann wäre das ja das Thema hier gewesen.


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