steko
Hallo Frau Bader, nächste Woche kommt eine Frau von der Aufsichtsbehörde zu uns in den Betrieb wegen einer Anhörung zu meiner Kündigung. Der Betrieb schließt aufgrund einer Betriebsstilllegung. Ich habe vom meiner FA ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich weis leider nicht was mich bei so einer Anhörung erwartet, wie ich mich verhalten soll etc. Der Betrieb schließt zum 30.06.2012 mein Mutterschutz beginnt am 30.07.2012. Aber bei einem Beschäftigungsverbot bekomme ich doch kein Arbeitslosengeld. Von wem und wie viel Geld bekommt man denn, oder habe ich garkeinen Anspruch? Ich weis nicht an wen oder was ich mich wenden muss in solch einer Lage. Ich wäre sehr dankbar über eine Rückantwort. Liebe Grüße
Hallo, wenn der Betrieb schließt, werden Sie wahrscheinlich trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhalten. Mit dem Beschäftigungsverbot hat dies nicht zu tun. Bitte melden Sie sich frühzeitig beim Arbeitsamt. Liebe Grüße, NB
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