Hallo Frau Bader,
gibt es zum Ende des EU eine besondere Kündigungsfrist des AG ? Oder gilt dies nur für den AN ? Ich habe gelesen für den AN gilt 3 Monate kündigen vor Ende des EU. Der AG kann am ersten Tag nach Wiederaufnahme der Arbeit nach Ende des EU mit der gesetzlichen bzw. vertraglichen Frist kündigen. Stimmt das? Noch eine Frage zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung: ist man generell danach für drei Monate beim Arbeitsamt gesperrt (sprich kein Arbeitslosengeld) oder ist das von der Höhe der Abfindung abhängig?
Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen,
Doris
Mitglied inaktiv - 21.07.2002, 21:31
Antwort auf:
Künd.frist zum Ende des Erziehungsurlaubes
Liebe Doris,
der AG kann nach dem Eu mit normaler Frist kündigen. Je nach Betriebszugehörigkeit, § 622 BGB.
Mind. ein Monat.
GRuß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2002
Antwort auf:
Künd.frist zum Ende des Erziehungsurlaubes
Hallo Doris,
ich bin zwar nicht Frau Bader, aber
ich habe im Moment mit der gleichen Sache zu tun.
Du solltest 3 Monate vor EU -Ende kündigen, wenn du da nicht weiter arbeiten willst. Ich habe beim Arbeitsamt angerufen wg. der Sperre bei Kündigung durch AN. Das wäre ein Ausnahmefall im EU, sagte man mir. Und es gibt dann keine Sperre. Wenn du noch keine neue Stelle hast. Melde ich jetzt schon mal arbeitssuchend. Und ab letzten Tag des EU steht dir dann Arbeitslosengeld zu. Du must nur mind. 15 Std.Woche arbeiten wollen. Bei Zweifeln ruf besser selber bei deinem AAmt an.
Und wenn dein AG dir kündigt, kann er das erst nach Ende des Erziehungsurlaubes mit der vereinbarten Kündigungsfrist, norm. 3 Monate.
In der Zeit müstet du dann arbeiten und würdest entlohnt werden. Oder du mustest vorher kündigen. Sonst gehst du am Geburtstag deines Kindes arbeiten...
Gruß Claudia
Mitglied inaktiv - 23.07.2002, 21:01