Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Reihenfolge der Elternzeit

Frage: Reihenfolge der Elternzeit

Kärchen

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Macht es einen Unterschied in welcher Rheinenfolge ich die Elternzeit meiner beiden Kinder nehme? Ich habe 2 Kinder. Ich bin seit der Geburt von Kind1 ununterbrochen in Elternzeit oder Mutterschutz und arbeite aktuell und planebes auch weiterhin TZ in EZ.  Die ersten 2,5Jahre nutzte ich die EZ von Kind1, die nächsten 2Jahre die EZ von Kind2. Nun möchte ich die restliche EZ beider Kinder anhängen.  Kind 1 ist bereits 5 Jahre alt, Kind 2 wird demnächst 3Jahre. Ich habe gelesen daß der AG Elternzeit für ein Kind, das älter als 3 Jahre ist,eher ablehnen kann. Stimmt das? Dann sollte ich erst das letzte Jahr EZ von K2 nehmen?  Weil man nie weiss, was die Zukunft bringt, hätte ich ansonsten (wenn beide Verlängerungen nicht angelehnt werden können) lieber erst die Zeit von K2 aufgebraucht. Ich bin für beide Meldefristen noch früh genug dran.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist egal, wenn Sie berücksichtigen, dass die Elternzeit am 8. Geburtstag endet. Liebe Grüße NB


Neverland

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Du musst halt die EZ bis zum 8ten Lebensjahr, verbrauchen. Insofern würde ich, weil niemand weiß was noch kommt, nun erst die vom älteren Kind dran hängen und dann die vom 2ten. Kann ja sein das noch ein drittes Kind in der Zeit kommt und dann könnte es knapp werden. Ablehnen kann der AG in beiden Fällen nicht wenn durchgehend in EZ. 


Kärchen

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Danke, Neverland. Das heißt solange es keine Pause gab, ist es tatsächlich egal, wessen Elternzeit ich als erstes anhänge? Das wäre prima 😊


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