Mitglied inaktiv
HAllo Frau Bader! Habe eine dringende Frage: Am 25.11.2006 wäre nach 3jähriger EZ wieder mein 1. Arbeitstag (der 3. Geb. meines Sohnes). Ich habe meinem Chef schon im März einen Vorschlag bzgl. Teilzeit gemacht, ich möchte montags und donnerstags ganztägig arbeiten. Bis heute hat er darauf noch nicht reagiert. Soweit ich weiß, muss er doch bis spätestens 4 Wo. vor Ablauf der EZ sagen, ob er mit meinem Vorschlag einverstanbden ist oder nicht. Verpasst er diese Frist, golt doch mein Vorschlag automatisch als akzeptiert, oder? Wann genau ist diese 4-Wochen-Frist denn überschritten? Da mein eugentlicher 1. Arbeitstag ein Samstag wäre, fange ich ja erst montags, also am 27.11.06, wieder an zu arbeiten. Bis wann muss er sich dann melden bzw. wann ist der Tag, an dem ich sicher sein kann, dass mein Vorschlag als akzeptiert gilt? Vielen Dank!
Hallo, Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann. Die Beratung durch einen Anwalt ist sinnvoll. Der Arbeitnehmer muss notfalls seinen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung gerichtlich verfolgen. Er muss es einen Monat vor Beginn ablehnen, da ein Montag beginn wäre genau einen Monat davor. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, ist 1 Monat = 4 Wochen? Oder ist 1 Monat = vom 25.10. - 25.11.? Danke nochmals!
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