ards77
Ich habe einen Krippenplatz gekündigt bevor mein Kind dort aufgenommen wurde. Im Verttrag steht, daß in diesem Falle ein voller Monatsbetrag (592€) plus 75€ Bearbeitungsgebühr fällig werden. Dabei handelt es sich um eine Art Schadensersatz, oder? Wenn der Platz neu vergeben wird (ab 1.12., Kündigung war 5 Wochen vorher) dürfen die das dann auch verlangen? Sie würden dann 2mal kassieren, kann das sein? Den Platz neu zu vergeben sollte kein Problem sein, wir haben hier Wartelisten bis zu 2 Jahren. Vielen Dank!
Hallo, Schadensersatz setzt ja voraus, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Wenn der Platz neu besetzt ist, halte ich nur die Bearbeitungsgebühr für zulässig. Liebe Grüße, NB
ards77
Ich habe letzte Woche die Rechnung erhalten, Frist läuft bis 9.11. Habe zurückgeschrieben, daß ich nur die Bearbeitungsgebühr überweise bis 9.11. und sie mir bitte einen Nachweis schicken sollen, daß sie den Platz nicht neu vergeben konnten. Wenn sie jedoch nicht darauf eingehen kann ich kaum nachweisen, daß es möglich gewesen wäre oder reicht ein Hinweis auf die Situation in der Stadt? Wird dann doch sicher als Mutmaßung abgetan?! Oder haben sie eine Nachweispflicht?
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Schönen guten Morgen☕️ Ich habe folgendes Problem. Mein Betrieb hat mir schon im Januar 2026 mitgeteilt, das im Juli 2026 der Betrieb geschlossen wird, wegen Übernahme und neuem Chef. Nun arbeite ich ja noch dort bis Juli 2026 und habe jetzt gerade Erfahren, das ich in der 7 Woche Schwanger bin. Nun wurde mir ein absolutes Arbeitsverbot ausgesproc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch