ards77
Ich habe einen Krippenplatz gekündigt bevor mein Kind dort aufgenommen wurde. Im Verttrag steht, daß in diesem Falle ein voller Monatsbetrag (592€) plus 75€ Bearbeitungsgebühr fällig werden. Dabei handelt es sich um eine Art Schadensersatz, oder? Wenn der Platz neu vergeben wird (ab 1.12., Kündigung war 5 Wochen vorher) dürfen die das dann auch verlangen? Sie würden dann 2mal kassieren, kann das sein? Den Platz neu zu vergeben sollte kein Problem sein, wir haben hier Wartelisten bis zu 2 Jahren. Vielen Dank!
Hallo, Schadensersatz setzt ja voraus, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Wenn der Platz neu besetzt ist, halte ich nur die Bearbeitungsgebühr für zulässig. Liebe Grüße, NB
ards77
Ich habe letzte Woche die Rechnung erhalten, Frist läuft bis 9.11. Habe zurückgeschrieben, daß ich nur die Bearbeitungsgebühr überweise bis 9.11. und sie mir bitte einen Nachweis schicken sollen, daß sie den Platz nicht neu vergeben konnten. Wenn sie jedoch nicht darauf eingehen kann ich kaum nachweisen, daß es möglich gewesen wäre oder reicht ein Hinweis auf die Situation in der Stadt? Wird dann doch sicher als Mutmaßung abgetan?! Oder haben sie eine Nachweispflicht?
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