Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung und Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung und Elterngeld

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Hallo Frau Bader, eine Freundin von mir plant eine 3. SS. Da die 2. SS mit einer Fehlgeburt endete, hat ihr der Arzt geraten, sofort bei Eintreten der 3. SS eine Krankschreibung anzunehmenbeim AG abzugeben, um jegliches Risiko auszuschliessen (sie arbeitet körperlich sehr schwer und von daher rät der Arzt zur Krankschreibung). Nun meine Fragen: 1. Bekommt sie während der gesamten SS weiterhin ihr Gehalt vom AG oder der KK und in welcher Höhe? 2. Wie berechnet sich dann das Elterngeld? (aus der Zeit, wo sie noch volles Gehalt bezogen hat oder aus der Zeit in der SS, wo sie krank geschrieben ist?) DANKE!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB


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