Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankschreibung in der ss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: krankschreibung in der ss

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo fr. bader ich bin seit dem7.6. krankgeschrieben, da ich leichte wehen habe und er muttermund dadurch weich ist und leicht geöffnet . heute war ich wieder beim gyn., dieser hat mich weiterhin bis zum 2.7.krank geschrieben und gesagt ich könnte wohl nicht mehr arbeiten. jetzt hab ich eine frage bezüglich der lohnfortzahlung, diese läuft während der krankschreibung ja 6 wochen weiter, wie sieht das nach den 6 wochen aus? wenn ich bis zum ende krankgeschrieben werde, sind das mehr als 6 wochen! der mutterschutz beginnt am 30.7.,et steht bei 10.9. wie würde sich das auf das elterngeld auswirken wenn die krankmeldung über die 6 wochen hinaus geht? ich arbeite auf 420 euro basis. vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Auf das EG wirkt sich das nicht aus, wenn es an der SS liegt Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ja tut es, leider, habs selber durch


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

vorzeitige wehen,also liegt es an der ss.und somit wirkt sich das nicht aufs elterngeld aus ich hab jetzt mit jemanden geschrieben der für die elterngeldberechnung zuständig ist und habe zur antwort bekommen,das sich das so oder so nicht auswirken würde,da die 6 wochen im juli enden und der mutterschutz auch im juli beginnt


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mitte März krankgeschrieben bin in ungekündigter Anstellung und habe seit Ende April Anspruch auf Krankengeld. Meine Arbeitsunfähigkeit ist schwangerschaftsbedingt, da mein erstes Kind ein Frühchen war und man dies nun eigentlich vermeiden wollte.Meine letzte Arbeitsunfähigsbescheinigung hatte die Ärztin bis ...

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Anliegen mag eventuell unorthodox erscheinen, aber ich möchte dennoch meine Situation schildern. Ich bin momentan schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und Beamtin in Teilzeit. Ich bekomme meine veranschlagten Bezüge also normal fortgezahlt. Nach der Geburt möchte ich ein Jahr in Elternzeit gehen und würde dann ...

Ich bin 25ssw und arbeite körperlich und habe zunehmend Beschwerden. Meine gyn meinte mein Chef muss mich ins bv schicken, da die Probleme wegen der Arbeit sein. Der weigert sich bzw ist völlig fehl informiert und sagt das dürfte nur ein Arzt und er würde das Geld nicht erstattet kriegen. Ich hab ihm links geschickt und an meine Krankenkasse verwie ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Krankschreibung und Elternzeit. Mein Mann hat für LM 1+2 EZ beantragt. Der voraussichtliche ET ist der 13.09.2023. Mein Mann ist aktuell seit Mitte August krankgeschrieben. Die AU geht aktuell bis zum 11.09.2023. Da noch keine Besserung eingetreten ist und mein Mann am 11.09.2023 wieder v ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre ...

Hallo ,  ich bin aktuell Schwanger und bin seit dem 28.05 krankgeschrieben bis zum 10.07. Da ich mit einer ähnlichen Diagnose im März vor meine Schwangerschaft krankgeschrieben war befinde ich mich derzeit im Krankengeld .  Nun hab ich während der Au ein ärztliches Beschaftigubgsverbot bekommen was am 17.06 begonnen hat .  Nun zahlt die Krank ...

Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit hat Ende Juli geendet. Mein neuer Mutterschutz beginnt 4 Wochen später. In diesem Zwischenraum war ich nun krankgeschrieben, das wurde dem AG auch vorher bereits mitgeteilt, aufgrund einiger Beschwerden. Damit er nicht mit mir planen braucht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, Meldung zur Sozialversicher ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...