Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankheit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankheit

Mitglied inaktiv

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hallo ich habe mal eine frage.ich gehe schichtarbeiten und bin alleinerziehend.jetzt meine frage:wenn meine Tochter krank wird,darf ich dann zuhause bleiben und sie betreuen?wird das dann als freier tag eingeschrieben?könnt ihr mir bitte helfen.mein Chef sagt es geht nicht.mit freundlichen grüssen daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Als alleinerziehende stehen Dir 10 Krankheitstage für das Kind zu ! Du brauchst dann allerdings eine Bescheinigung vom Arzt dafür und kannst nicht einfach so zuhause bleiben !


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