NaSto
Hallo! Ich bin jetzt seit inzwischen 9 Wochen krank geschrieben auf Grund eines Arbeitsunfalls. Eigentlich wollten wir im April mit der Familienplanung anfangen. Man Weiss ja nie wann es dann klappt. Meine Frage wäre jetzt: ich bin Tierärztin und werde dann vermutlich ein Beschäftigungsverbot bekommen wenn es klappen sollte. Kriege ich dann ganz normal mein Standardgehalt wieder gezahlt oder wird das denn Krankengeld angeglichen? Vorrausgesetzt ich Rutsche direkt von einem ins andere. Das der Arbeitgeber dann wieder im Zugzwang ist, das Geld dann aber von der Krankenkasse kriegt, ist mir bekannt. Hätte das dann noch irgendwie Auswirkungen auf das Elterngeld später? Wird das Krankengeld mit einbezogen oder nicht? Liebe Grüße
Hallo, die Krankschreibung geht einem Beschäftigungsverbot vor. Außerdem wird sich durch das Krankengeld das Elterngeld mindern. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls zahlt die BG ja das Krankengeld/Verletztengeld weiter. Ein Beschäftigungsverbot kann eine bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht aushebeln. Die AU geht vor. Das heißt, erst muss wieder Arbeitsfähigkeit gegeben sein, dass überhaupt ein BV in Frage kommt. Im Falle einer Schwangerschaft hätte der AG zu prüfen, ob es eine Umsetzmöglichkeit gibt (Beratungs- und Bürotätigkeiten).
mellomania
warum gehst du davon aus ein BV zu bekommen? so einfach ist das zum glück nicht. der AG ist verpflichtet, eine gefärhdungsbeurteilung zu machen und dir einen Arbeitsplatz anzubieten, der ungefährlich ist WENN überhaupt deine Arbeit an sich gefährlich sein sollte. so wie uriah schrieb. erstmal gesund werden, dann weitersehen.
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