RitaCarolina
Guten Tag, ich bin derzeit arbeitssuchend und beziehe ALG 1. Der Geburtstermin ist ziemlich am Ende des letzten Monats in dem ich Anspruch auf ALG 1 hätte. Das heißt, mein Anspruch auf ALG 1 (und die damit verbundene Versicherung über die Agentur für Arbeit) ende ziemlich genau mit der Geburt des Kindes. Nun ist meine Frage: wer zahlt die Krankenversicherung während der Elternzeit (also wenn ich Elterngeld beziehe), wenn ich 1. vorher gesetzlich versichert war (also über die Agentur für Arbeit) und 2. privat versichert war (da ich überlege, mich noch vor der Geburt selbständig zu machen.) Was würden Sie empfehlen? Ich überlege, die Selbständigkeit zu verschieben auf NACH der Elternzeit, wenn es kostengünstiger ist. Und: falls ich zwei oder drei Jahre Elternzeit beantrage, wer würde dann in der Zeit, in der ich zwar in Elternzeit bin aber kein Elterngeld mehr bekäme, die Krankenversicherung bezahlen? Danke für eine Antwort!
Hallo, die private. KK zahlen Sie weiter. Die gesetzliche wird während des Bezuges von EG beitragsfrei gestellt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ohne Arbeitgeber hast du keine Elternzeit.
mellomania
soviel ich weiß bist du ohne elterngeld bezug NICHT versichert. musst das also selber finanzieren. anspruch auf Alg hast du nur ,wenn du dem arbeitsmarkt mindestens 15h pro woche zur verfügung stehst. möchtest du hausfrau bleiben und nicht arbeiten, hast du auch keinen anspruch auf ALG. ohne AG hast du keine ez. du bist hausfrau mit elterngeldbezug.
Mitglied inaktiv
Du bist beitragsfrei krankenversichert während des Bezugs von Elterngeld. Du bekommst ja erst Mutterschaftsgeld, wenn der Beginn während des alg1 bezug beginnt.
Felica
Wenn dein ALG1-Anspruch vor Beginn deines EG-Anspruches endet, also vor Geburt, bist du während des EG-Bezuges nicht beitragsfrei versichert. Beitragsfrei versichert bei EG sind nur die welche Pflichtversichert sind oder wo die Familienversicherung ansonsten greifen würde. Freiwillig versicherte, und das müsstest du wenn dein ALG1 endet und Mutterschutz bzw EG noch nicht zählen, werden nicht beitragsfrei gestellt. Da Kinder selten pünktlich kommen ist das bei derartig knappen Dingen sehr mutig. Wenn das derartig knapp ist, würde ich genau rechnen und vor allen genau nachfragen wegen Mutterschutzfristen und wann genau ALG1 endet. Das selbe gilt wenn du selbstständig bist wobei es da Sonderformen gibt. Vorteil bei der Selbstständigkeit, sofern man dir keine Scheinselbstständigkeit unterstellt, wäre das sich der Zeitraum ändert der für die Berechnung des EG relevant ist. Beitragsfrei ist auch nur der, der kein Einkommen hat innerhalb des EG. Anspruch auf EZ hast du eh keine mangels AG. Spätestens wenn das EG durch ist stellt sich also die Frage der KV.
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