Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung

MvY

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Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der Elternzeit bis Ende Oktober und habe einen Minijob . Ich bin erneut Schwanger und bekomme voraussichtlich im März unser zweites Kind. Was für eine Möglichkeit besteht die Versicherungszeit zu überbrücken ? Wird es dann automatisch so weiter gehen, wenn ich im Mutterschutz bin wie jetzt ? Was für Geld steht einem dann noch zu ? Vielen Dank für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie denn eine versicherungspflichtige Tätigkeit und den Minijob? Oder nur den Minijob? Dann müssen Sie ja auch in der EZ (ohne EG-Bezug) versichert gewesen sein. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du einen AG hast dann gehst Du doch ab Ende Elternzeit wieder arbeiten und bist normal weiter versichert. Bekommst dann Lohn und wieder Mutterschutzgeld.


MvY

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Ich habe nur den Minijob. Daher bin ich nur wegen der Elternzeit versichert. Wenn die Zeit rum ist muss ich ja bis März überbrücken .


Sternenschnuppe

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Bleiben nur 3 Möglichkeiten. Arbeiten Heiraten Selbst zahlen.


luvi

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Hallo, darf ich noch mal was nachfragen: Du schreibst, Du bist bis Oktober in Elternzeit, hast aber keinen Arbeitgeber. Wie kann das sein? Hast Du zum Elternzeitende gekündigt? Kannst Du nicht nach deinem Elternzeitende in Deinem Hauptjob arbeiten und so die Zeit überbrücken? Das Problem ist, dass man sich auch während der Elternzeit selbst versichern muss, wenn man nur nen Minijob hatte. Es heisst zwar immer, dass man während der Elternzeit kostenlos versichert ist, das gilt aber leider nicht, wenn man nen Minijob hatte. Luvi


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