Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung

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Hallo, Ich bin verheiratet, wir haben 3 Kinder, 2 hab ich mit in die Ehe gebracht, eins haben wir gemeinsam. Bisher haben wir ergänzend Alg2 bekommen (160 €). Jetzt haben wir ab 07/2010 eine Ablehnung von der ARGE bekommen, da wir zu viel Einkommen haben, wobei sich an unseren Einkommenverhältnissen nichts geändert hat. Ich solle jetzt den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Ich wäre ja dann nicht mehr krankenversichert, müsste mich also bei meinem Mann familienversichern, die Kinder auch. Das Problem ist, dass mein zweites Kind Unterhalt von seinem leiblichen Vater erhält (254 €) und er damit nicht familienversichert werden kann. (Das hatten wir nach der Hochzeit schon versucht.) Er sollte über seinen leiblichen Vater versichert werden. Der sträubte sich aber und wanderte dann nach Österreich aus, konnte ihn angeblich nicht mitversichern. Die ARGe hat mich dann wieder pflichtversichert und meine Kinder bei mir familienversichert. Meine Frage ist nun, wie geht das jetzt mit der Krankenversicherung? Ich und die beiden anderen Kinder können bei meinen Mann mitversichert werden, was ist mit dem anderen Kind? Der leibliche Vater wird sich wieder sträuben. Ich kann ihn aber nicht privat versichern, das ist zu teuer. Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ist es rein theoretisch überhaupt möglich, ein Kind, das in Deutschland lebt über eine Versicherung in Österreich krankenzuversichern? Bisher hab ich ja nur die Ablehnung von der ARGE, kann oder muss ich damit schon zur Krankenkasse oder bekomm ich von der Krankenkasse Bescheid, dass ich nicht mehr versichert bin? Danke und liebe Grüsse Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie es mit Osterreich aussieht, weiß ich nicht. Grds. kann aber ein Kind beim Stiefvater versichert sein. An der Stellöe würde ich noch mal ansetzen Liebe Grüsse, NB


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Hallo Wir hatten das Gespräch auch schon, mein Sohn bekommt auch Unterhalt und nach Aussage der Kasse könne er dennoch bei meinem jetzigen Mann mitversichert werden, da er eben in dessen Haushalt wohnt. Wie sagten sie noch ? Er versorgt ihn mit und kommt für ihn auf. Haben es bisher nur noch nicht gemacht da ich durch das neue Kind ja eh wieder 3 Jahre beiitragsfrei bin mit ihm. Sollte ich danach auf 400 Euro Basis nur arbeiten, gehen wir zusammen in die Kasse vom Mann.


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Vielen Dank für die Antwort. Wir haben damals nach der Hochzeit aber direkt eine Ablehnung der Krankenkasse bekommen. Sie würden das Kind nicht mitversichern, da Unterhalt + Kindergeld höher sei, als das was für für das Kind ausgeben (haha). Gibt es denn Krankenkassen, die das Kind trotzdem mitversichern? Wenn ja, welche? Danke und LG Sandra


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Die Aussagen waren von der DAK und BKK Essanell ( weiss nicht wie die richtig geschrieben wird ) Waren eben am Überlegen, dass mein Mann in meine wechselt und wir uns da familienversichern, oder eben bei seiner. Beide sagten mein Sohn bei ihm sei kein Problem.


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Ich bin Österreicherin. Auch in Österreich gibt es die Möglichkeit einer Familienversicherung. Die Gebietskrankenkassen geben hier sicher gerne Auskunft. Ruf da doch mal an oder schick eine e-mail mit deiner Anfrage. Liebe Grüsse Joyannee


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Aaalso, der nette Mann von der DAK hat es mir erklärt. Es kommt drauf an, wer den größten Teil vom Bedarf des Kindes finanziert. Wir hatten eine einfache Rechnung . Stiefvater verdient 1500 netto Mutter 300 Kind bekommt 200 Euro Unterhalt Es ist noch ein geschwisterchen da. 4 Personen sind es also, 2000 Euro Einkommen ( Kindergeld zählt nicht ) Macht 500 Euro für jeden. Da das Kind nur 200 bekommt, zahlt die Familie in der das Kind lebt mehr als die Hälfte des Bedarfs, kann es beim Stiefvater mitversichert werden. Hat der Stiefvater 1000 Euro netto, das Kind 200 und die Frau arbeitet nicht, dann sind es 300 für jeden bei 4 Personen. 200 Euro sind mehr als die Hälfte des Bedarf, dann kann das Kind beim Stiefvater nicht versichert werden. Er sagte auch, dass das etwas doof geregelt ist, denn mehr Geld heisst da kostenfreie Familienversicherung, wenn die Familie eh schon knapp ist, dann muss man das noch selbst zahlen. Oha, hoffe das war nun verständlich.


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