Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader Mein Lebensgefährte und ich sind 9 Jahre ein Paar haben 3 Kinder (8, 6 und nächsten Monat 2.) Warum machen es die Krankenkassen denn so, dass man Homosexuelle Partner in der Versicherung anerkennt, sprich den Partner mitversichern kann und bei Heteropaaren nicht. Mein LG wollte mich mit versichern, aber dies ist leider nicht erlaubt. Stimmt es, dass es früher mal so üblich war, dass man einen Lebenspartner mit versichern konnte und wenn ja, warum geht es denn nicht mehr bzw warum wurde dies geändert? LG Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, laut Grundgesetz schütz der GG die Ehe. Deshalb kann man sich nur gemeinsam versichern, wenn man verheiratet ist. Ich kann mir vorstellen, dass die KK bei homosexuellen Paaren auch nur eingetragene Lebensgemeinschaften mit versichert Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Homosexuelle Paare können sich dann nur familienversichern, wenn sie "verheiratet" sind, also eine eingetrag. Lebenspartnerschaft haben. Ihr könnt auch heiraten, dann könntest Du mitversichert werden. Ohne juristische Grundlage gibt es keine Familienversicherung. Immerhin haben unverheiratete Familien die freie Wahl wo die Kinder mitversichert werden, DIE haben verheiratete nämlich oft nicht! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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nur wer verheiratet ist hat alle Rechten und Pflichten nur wer einen Trauschein hat kann in die Familienversicherung bei Gleichgeschlechtlichen geht das auch nur, wenn die sich haben eintragen lassen, sprich heiraten heisst das ja da nicht. Wenn es bei den Rechten und Pflichten keine Unterschiede gäbe würde keiner heiraten ( wobei ich es nicht gut finde dass die Pflichten oft gelten, nebenbei bemerkt, auch ohne verheiratet zu sein) aber die Unterschiede hast Du ja auch im Erbrecht .... dagmar


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