Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin alleinerziehend. Eine Sorgerechtserklärung haben der Vater meines Sohnes und ich nicht getroffen. Sogenanntes negativ-Attest liegt vor. Ich selbst bin Beamtin und privat versichert. Mein Sohn daher auch. Nun überlege ich, ob ich seine monatlichen Beitröge nicht sparen kann, da ich von bekannten erfahren habe, daß das Kind grundsätzlich beim Vater mitversichert wird/werden kann. Der ist arbeitslos, zahlt auch keinen Unterhalt und hat keinen Kontakt zum Kind. Ist dies trotzdem möglich. Nimmt eine gesetzliche KV überhaupt ein Kind, das vorher privat versichert war. Mich wollte in der Elternzeit keine gesetzliche aufnehmen, obwohl ich Sozialhilfe, bzw. später Hartz-IV-Empfängerin war. Jetzt arbeite ich wieder, aber das Geld wird halt immer knapper. Darum die Frage... Vielen Dank!! Gruß Silvia
Hallo, ich weiß gar nicht, ob es möglich wäre, wenn Sie nicht zusammen leben. Aber nach meinem Ermessen scheitert das schon daran, dass das KInd immer bei dem zu versichern ist, der mehr verdient. Das wären dann ja doch in jedem Fall Sie. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich verstehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht. Unser Sohn ist auch privat versichert, da mein Mann verbeamtet war und ich es noch bin. Haben also auch keine andere Möglichkeit. Aber so hoch sind die Beiträge doch nun auch wieder nicht für Kinder, oder? Außerdem hast Du doch Anspruch auf Beihilfe. Also einen immensen Kostenfaktor erkenne ich echt nicht. Dein kann später auf jeden Fall in eine Gesetzliche wechseln, entweder zu Beginn der Ausbildung oder Studiums. Er kann auch während des Studiums in der Privaten bleiben und danach in eine Gestzliche wechseln. Allerdings muss er dann vor dem 27.LJ das Studium beendet haben. Vorher feht da gar nix. LG Nadine
Mitglied inaktiv
danke für die antworten. nein. sooo hoch ist der beitrag für den kleinen im monat nicht. aber wir müssen jeden cent dreimal umdrehen und wenn ich da irgendwie die 23 € im monat einsparen könnte, wäre mir schon sehr geholfen...
Mitglied inaktiv
Hallo, da ich bei einer gesetzlichen Krankenkasse arbeite, hoffe ich Dir einige gute Tipps geben zu können. Dein Kind kann erst ab dem Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkenntnis bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vater bei einer Krankenkasse versichert ist, welche Du dann auch noch kennen musst. Solange Dein Einkommen nicht über der s.g. Beitragsbemessungsgrenze liegt (2006: ca. 3.600 € monatl. bei Beamten, Zuschläge für den Familienstand werden nicht eingerechnet), ist es egal, ob Du privat versichert bist. Ich empfehle Dir einfach mal bei der KRankenkasse des Vaters nachzufragen. Viel Erfolg! LG Tanja
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