Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung

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Guten Tag Frau Bader, leider bekomme ich von meiner BKK keine kompetente Auskunft, daher wende ich mich heute an Sie. ich bin: - freiwillig gesetzlich versichert - z.Z. im Erziehungsurlaub - mein Ehemann ist privat versichert und verdient ca. 100.000 DM brutto. Aufgrund dieses Konstellation muß ich im Erziehungsurlaub KV-Beiträge bezahlen. Nun meine Frage. Die BKK teilte mir mit, daß die Entgeltgrenze auf monatlich 3262,50 DM angehoben wurde. Damit ergeben sich Beitragssätze zur Krankenversicherung von 11,7 % (381,72 DM)und zur Pflegeversicherung von 1,7% (55,46 DM). 1.) Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage setzt die KV hier für mich ein monatliches Einkommen fest (ich selber verdiene ja nichts). Ich kann die Höhe überhaupt nicht nachvollziehen. 2.) Meine Tochetr ist bei mir familienversichert, da ich vor meinem Erziehungsurlaub mehr verdient habe als mein Mann. Jetzt bin ich wieder schwanger. Kann ich davon ausgehen, daß dieses Kind wieder bei mir mitversichert werden kann? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Viele Grüße Miriam


Mitglied inaktiv

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Ich habe mal im Netz gesucht: 1. Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte richtet sich die Beitragszahlung nach der jeweiligen Versicherungssatzung, eine Beitragsfreiheit ist jedoch nicht ausgeschlossen. 2. Nein, sogar Deine Tochter muß mit Deinem Mann privat versichert werden


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