Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankenversicherung währned des Erziehungsurlaubes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: krankenversicherung währned des Erziehungsurlaubes

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich befinde mich noch bis 2.5.2001 im Mutterschutz, dann werde ich Erziehungsurlaub nehmen. Ich bin Beamtin und freiwillig in der DAK kankenversichert, da sich aufgrund meines relativ geringne Einkommens ein Wechsel zur privaten KV nicht lohnte. Unser großer Sohn wurde 6/97 geboren. Damals war ich im Erziehungsurlaub beitragsfrei weiter versichert, das gab zwar vorher ein paar Diskussionen, aber letzten Endes ging das so. Nun, nach der Geburt von Luisa meint die DAK plötzlich, dass das so nicht geht, und ich müsse, da ich freiwilliges Mitglied bin, den Mindestbeitrag zahlen, der sich um etwas 220 DM beläuft. Und das von 600 DM Erziehungsgeld???? Das sei ebenso bei freiwillig Versicherten in der GKV... Es ist aber so, dass eine Freundin von mir (selber Fall, Beamtin im Erziehungsurlaub, freiwillig in der GKV) bei der AOK NICHTS bezahlen muss im Erziehungsurlaub! Hat da jede Kasse einen Ermessensspielraum oder wieso gehts bei der AOK und bei der DAK nicht? Es kann doch da keinen unterschied geben, sind doch beides Gesetzliche Krankenkassen! Wie kann das sein? Liebe Grüße und vielen Dank, Kirstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kirsten, beitragsfrei weiterversichert wird nur, wer vorher Pflichtmitglied war und das auch nur für die Zeit des Bezuges von EG. Ich fürchte, es sieht schlecht aus. Falls es, was ich nicht glaube, Sonderregelungen für Beamte gibt, kenne ich diese nicht. Da müssen Sie sich an die Besoldungsstelle wenden. Gruß, NB


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