Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung und Heirat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung und Heirat

Mitglied inaktiv

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Hallo, mich beschäftigen zur Zeit zwei Fragen: 1. Mein Freund und ich werden im März heiraten. Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse, mein Freund ist privat versichert. Ist es richtig, dass das Kind, da mein Freund mehr verdient, mit in die private Krankenversicherung muss? 2. Hat zwar nicht direkt was mit Schwangerschaft zu tun, aber: Wie viele Tage Sonderurlaub bekommt man bei Heirat? Vielen Dank im voraus. Conni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Conni, 1. kann ich nicht so genau sagen, ohne nähere Angaben zu haben. Fragen Sie speziell für Ihren Fall bei der KK nach 2. Das kommt auf den Vertrag an. Wenn der AG Privatmann (und nicht der Staat ist), kann man u.U. gar keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben, wenn es nicht vereinbart ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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1. ja, ich sehe es allerdings so, daß das Kind in die private Krankenversicherung darf! 2. kommt auf den Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung an. Nach Tarifvertrag IG-Metall gibt es 2 Tage Sonderurlaub bei "eigener Eheschließung". Ich glaube, diese Regelung ist ziemlich weit verbreitet.


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