Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung Neugeborenes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung Neugeborenes

Mäusin

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der 28. Ssw, bislang verläuft die Schwangerschaft komplikationslos. Da ich selber privat krankenversichert bin (angestellt, über Beitragsgrenze) , mein Mann bei der AOK versichert ist, muß unser Kind dann wohl auch privat versichert werden. Was wäre denn nun, falls es doch irgendwelche Probleme mit unserem Kleinen gäbe- könnte die private Versicherung ihn einfach ablehnen? Wer wäre dann zuständig? Vielen Dank für Ihre Auskunft


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind muss bei dem versichert werden, der mehr verdient. Besteht für den Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, muss das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten ab dem 1. des Geburtsmonats unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vom Versicherer akzeptiert werden. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Verdienen Sie mehr als ihr Mann? Nur dann muss das Kind in die PKV. Ein Wahlrecht für die PkV besteht aber. Bei einer Neugrborenennachversicherung innerhalb der ersten 3 Monate nach Geburt in der PKV findet keine Risikoprüfung statt, spaeter schon.


TanteIrmgard

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Hallo! Ich möchte mich da doch gleich mal an die Frage "dranhängen": Gilt die Regelung, dass das Kind über denjenigen versichert wird, der mehr verdient, auch für nicht-verheiratete Paare? Und: Müssen irgendwelche Unterlagen ausgefüllt / Formulare eingereicht werden, um das Kind zu versichern, oder gehört das zum Verwaltungsprozedere (Service) des Krankenhauses? Danke!


Lina_100

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Die Versicherer geben offensichtlich verschiedene Fristen vor. Die DKV nimmt 3 Monate ab Geburt, die AXA binnen 2 Monaten rückwirkend zum 01. des Geburtstmonats. Das VVG 198 sieht allerdings nur 2 Monate ab Geburt vor: (1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist. VG


Mitglied inaktiv

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Ist mir neu. Mein Mann verdient wesentlich mehr und beide Kinder sind bei mir mitversichert. Da hat nie einer gefragt wer mehr verdient ?


Sonni74LS

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Ist mir auch neu... hat damals bei meinem Kind auch keinen von der KK interessiert, wer mehr Brutto hat. Sehr interessant.


xhemile

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Hallo, ich bin Xhemile und ich komme aus Macedonia und das ist mein erstes beitrag und für meinen erstes beitrag wollte ich höflich sein. Ich Studiere in Berlin und ich bin in Mawista Versichert weil jeder Student muss eine Studenten Versicherung haben. Ich bin sehr zufrieden und wenn ich fragen habe ich frage sie für alles und sie antworten mir. Hier ist der link für Auslands Versicherung ich glaube er wird dir helfen http://www.auslandsversicherung.de. Ich entschuldige mich für meine Sprache, ich weis ich spreche nicht sehr gut aber ich glaube ich mache sehr gute vorschritte. Viele Grüßen.


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