Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung nach Elternzeit

Mamavonella14

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Liebe Frau Bader, vor der Geburt meines Kindes hatte ich leider nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der vor dem Mutterschutz beendet war. Kurz vor dem Mutterschutz war ich arbeitslos gemeldet und bezog ALG1. Elterngeld bekomme ich noch bis Februar 2015. Wie sieht es danach mit der Krankenversicherung aus? Ich wohne zwar mit dem Vater des Kindes zusammen, wir sind aber nicht verheiratet. Mein Kind ist beim Vater mitversichert. Müsste man tatsächlich heiraten, um familienversichert sein zu können? Gibt es andere Möglichkeiten, den doch erheblichen Betrag der Krankenversicherung erstattet zu bekommen? Leider ist ein KiTaPlatz nicht in Aussicht, so dass ich momentan auch nicht arbeiten gehen kann. Vielen Dank für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Heirat keine Familienversicherung - Erstattung nur über H IV Liebe Grüße NB


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