Krankenversicherung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, das Ende meiner Elternzeit rückt näher und wir haben leider einen unerwarteten Lebenswandel während dessen gemacht. Ein Familienmitglied wurde zum Pflegefall und wir mussten 100km weit weg in dessen Nähe ziehen. Mein Freund pendelt zur Arbeit (140km) ich müsste 200km pendeln und das geht leider bei 2 Kindern nicht. Nun meine Frage. Ich werde meinen jetzigen Job leider kündigen und habe hier noch nichts Neues (sehr ländliche Gegend ;'-( ). Mein Sohn (nicht von meinem Freund, leiblicher Papa wohnt über 500km weit weg) ist, genau wie meine Tochter (von meinem Freund) über mich versichert. Wenn bald meine Elternzeit abgelaufen ist muss ich meinen Job kündigen. Wenn nicht gleich etwas neues finde bin ich und mein Sohn (meine Tochter könnte ja über meinen Freund versichert werden) dann ohne Krankenversicherung oder wird das über das Arbeitsamt geregelt? Wenn ja was ich dann machen? Ich bin Ü30 und war in meinem ganzen Leben noch nie arbeitslos, deshalb weiß ich überhaupt nicht was ich zu tun hätte, wenn ich nicht sofort einen Job hier finde. Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. viele Grüße Lina P.S. wir sind unverheiratet

von Privatpilotin am 02.02.2017, 13:15



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Hallo, Leider kann ich aus Ihrem Post nicht herauslesen, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn dies so ist, können Sie sich arbeitssuchend melden und sind darüber krankenversichert. In den ersten drei Monate könnte dem teilweise entgegenstehen, dass Sie eine Sperre erhalten, da Sie im die Arbeitslosigkeit selber verschuldet haben. Dies ist eine Bewertungsfrage des Sachbearbeiters. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

ALG 1 kannst Du bekommen wenn Du mindestens 15 Stunden arbeiten kannst in der Woche und Kinderbetreuung nachweisen kannst. Dann ist auch die Krankenkasse dabei. Ob es eine Sperre wegen Eigenkündigung gibt kann man nicht sagen. Ihr seid ja freiwillig umgezogen. Aus nachvollziehbaren Gründen, aber wenn dadurch Arbeitslosigkeit verursacht wird dann wird es genau geprüft ob es notwendig war.

von Sternenschnuppe am 02.02.2017, 13:21



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Kannst Du die Elternzeit nochmal verlängern oder bist Du dann 3 Jahre daheim gewesen für das zweite Kind? Hast Du noch ein Jahr für Deinen Sohn übrig vielleicht? Falls ja, würde ich beim AG einfach mal fragen, ob er dir die verlängert, dann hast Du mehr Zeit nach einem Job zu suchen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 02.02.2017, 13:54



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Was bedeutet Pflegefall? Bist Du die pflegende Person? falls ja, in welchem Umfang genau, wurde evtl schon durch den MDK begutachtete und Pflegegrad festgestellt, gegebenenfalls auch schon mal nachgeprüft ob diese Einstufung noch passt wegen der Umstellung zum Jahresbeginn? Falls begutachtete wurde und du pflegst, welchen Umfang hat man dir für die Rentenversicherung festgestellt. Wenn die Person dein Angehöriger ist kann es auch sein das Du deshalb vom AG freigestellt werden kannst. Auch das wäre zu prüfen. IMO würde ich mal schauen ob Du zeitnah einen Beratungstermin beim MDK, Sozialen Dienst oder KK bekommst. Arbeitsamt würde ich mich auch hinwenden, und mit denen VOR dem Einreichen einer Kündigung alles absprechen. Zumal wenn du die Pflege übernommen hast bzw noch weiterhin machst, daneben aber mindestens 15 Std die Woche arbeiten kannst/willst, ist es nicht unwahrscheinlich das Du dann keine Sperre bekommst. Falls deine 3 Jahre EZ pro Kind noch nicht ausgeschöpft sind und das ältere nicht älter wie 7 Jahre ist, würde ich auch erst einmal die EZ verlängern.

Mitglied inaktiv - 02.02.2017, 18:24



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Ich hätte noch Jahre für die Elternzeit (habe bei meinem Großen ein Jahr genommen und bei der Kleinen 1 Jahr und 5 Monate) aber mein AG würde niemals zustimmen, dass ich verlängere, dem war das jetzt schon zuviel selbst wenn ich erst danach sage das ich kündigen muss. Ich bin Privatpilotin, das war schon schwer genug Ersatz zu finden für die Elternzeit, deshalb würde er niemals zustimmen, leider. Ich bin mit meinem Latein am Ende. Die Pflegebedürftigkeit wurde noch geprüfte selbst wenn werde ich keine Chance haben, da nicht blutsverwandt...

von Privatpilotin am 02.02.2017, 18:43



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Ach ja ich könnte mindestens 20-25h vorerst wieder gehen und kita wäre gesichert.

von Privatpilotin am 02.02.2017, 18:45



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Hallo, Wie alt ist dein jüngstes Kind? Wenn du für dieses 2 Jahre Elternzeit beantragt hattest, und es jetzt 2 Jahre ist, könntest du das dritte Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers dran hängen. LG luvi

von luvi am 02.02.2017, 20:50



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Meine Kleine ist 1 Jahr und 2 Monate und ich habe ein Jahr 4 Monate beantragt. Kann ich da auch noch dranhängen ohne Zustimmung?

von Privatpilotin am 03.02.2017, 07:34



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Nein, nur mit Zustimmung. Im Endeffekt musst Du dann kündigen wenn Du den Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest.

von Sternenschnuppe am 03.02.2017, 08:38



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Und dann als arbeitssuchend melden wenn ich angenommen erst 1 oder 2 Monate später etwas finde? Bezahlt das Amt dann die KV für mich und meinen Sohn? Mir ist das Ganze so verdammt peinlich, ich war noch nie auf staatliche Hilfe angewiesen... eieiei kann kaum darüber schreiben X-/ ... Ist eben etwas schwieriger hier etwas zu finden, in meiner Branche, deshalb denke ich eben, das ich vielleicht etwas auf den Staat angewiesen bin, wegen KV. ALG 1 brauch ich Gott sei dank nicht das kann ich selber stämmen übergangsweise.

von Privatpilotin am 03.02.2017, 09:32



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