Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankenversicherung nach elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: krankenversicherung nach elterngeld

bluesky75

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"Re: Krankenversicherung nach Zahlung des Elterngeldes? Hallo, in der Elternzeit sind Sie beitragsfrei weiter krankenversichert. Besondere Zahlungen erhalten Sie nicht mehr. Liebe Grüße, NB" Guten Tag Gilt die beitragsbefreiung der kv die gesamten 3 Jahre Elternzeit meiner Frau oder muss sie sich aus Rechtlichen Gründen nach dem Elterngeld "arbeitslos"melden(wegen kv und Rentenversicherung), was sie ja eigendlich nicht ist? Familienversicherung besser? schon mal danke für die antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie ist weiter beitragsfrei weiter versichert, wenn Sie in EZ aus einem sozialversicherungspflichtigen Job steht. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Deine Frau einen Arbeitgeber hat und vor Beginn des Mutterschutzes in der Pflichtversicherung war, ist sie die gesamten drei Jahre beitragsfrei krankenversichert. Bist Du in der gesetzlichen Krankenversicherung und sie ist freiwillig gesetzlich versichert, wird sie i.d.R. beitragsfrei weiterversichert werden, wenn man das ihrer Kasse entsprechend meldet und von Deiner Kasse bestätigen lässt (sofern ihr nicht in der gleichen seid). Kommt eine Privatversicherung ins Spiel und sie ist nicht Pflichtversichert wäre das doof. Hat Deine Frau denn einen Arbeitgeber? Falls ja, warum und wie sollte sie sich dann arbeitslos melden? Wenn Sie keinen Arbeitgeber hat, ist sie auch nicht beitragsfrei versichert, dann wäre die Familienversicherung in der Tag die richtige Wahl. "Arbeitslos melden" kann sie sich aber für's ALG I auch nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Sprich das Kind wird anderweitig betreut und sie KANN arbeiten gehen (mind. 15h glaube ich). Für die Rentenversicherung wird die Elternzeit für ein Elternteil angerechnet. Dafür bekommt man vom Amt einen Brief, der das erklärt. Außerdem besteht immer die Möglichkeit freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das macht z.B. Sinn, wenn beide längere Zeit parallel in Elternzeit sind (denn nur einer bekommt die Zeit für die Rente angerechnet). LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Man hat eh nur mit Arbeitgeber einen Anspruch auf EZ - EZ bedeutete der Vertrag beim eigentlichen Arbeitgeber ruht und der stellt sicher das nach der EZ man eine gleichwertigen Job wieder bekommt. Dafür ist man dann - sofern man in der gesetzlichen Krankenversicherung war - auch entsprechend beitragsfrei versichert. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit, also keine beitragsfreie Krankenversicherung. der Zeitraum den man Elterngeld bekommt deckt das noch ab, aber wenn Elterngeld durch ist muss eine andere Lösung her. Wenn Deine Frau keinen Arbeitgeber hat, hat sie auch keine Elternzeit, sondern ist einfach Hausfrau die sich um das Kind kümmert. Will und kann sie arbeiten, kann sie sich beim Arbeitsamt melden und bei Anspruch auch ALG1 beziehen, kann oder will sie nicht, braucht sie sich dort auch nicht melden. dann ist sie halt für 1 Jahr daheim, für 3 oder geht gar nicht mehr arbeiten. Bleibt euch überlassen. Nur für Krankenversicherung muss eben eine Lösung her und Rente wird dann natürlich entsprechend schlechter später aussehen. da bekommt sie dann eben nur die entsprechende gesetzliche "Kindererziehungsfrist" angerechnet.


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