Frage: Krankenversicherung und Elterngeld

Guten Tag, Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin Mutter von drei Kindern (7,2,5monate) Wir haben die letzten Jahre aufstockend ALG2 bekommen, welches wir nun durch Job Wechsel meines Partners nicht mehr bekommen. Ich habe die letzten Jahre nicht gearbeitet, da ich zuhause die Kinder betreut habe seit 2014. daher zahlte bisher das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge bis auf 2019-2020 da habe ich diese selber gezahlt. Daher wollte die Krankenkasse nach Einstellung der Zahlung vom Jobcenter, von mir wissen ob ich einen neuen Arbeitgeber habe. Ich habe dort angegeben das ich Elterngeld und Kindergeld bekomme. Nun habe ich Antwort erhalten, das ich während des Bezuges von Elterngeld mit meinen Kindern beitragsfrei bin. Daher stellt sich mir nun die Frage ob es damals 2019 zu einer fehlerhaften Versicherung gekommen ist und eventuell Geld zurück verlangt werden darf? Da kind2 im März 2019 geboren wurde, wir ab 01/04/2019 aber kein alg2 mehr bekommen haben, ich aber ab März 2019 Elterngeld bekommen habe und trotzdem in die Freiwillige Versicherung gewechselt wurde. Obwohl ich mitteilte das ich nur Elterngeld und Kindergeld beziehe. Zu dieser Zeit wusste ich leider nicht drüber Bescheid das Elterngeld die Versicherung beitragsfrei macht. Das hatte die Versicherung mir auch nicht mitgeteilt. Kann man da rückwirkend etwas bezwecken oder ist das eher sinnlos? Über Hilfe würde ich mich freuen! Mit freundlichen Grüßen Michelle

von Michelle_x13 am 19.01.2022, 12:38



Antwort auf: Krankenversicherung und Elterngeld

Hallo, habe ich doch beantwortet. Beitragsfrei nur, wenn vorher Pflichtversicherung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2022



Antwort auf: Krankenversicherung und Elterngeld

Das war korrekt so, wenn ich mich richtig an den unteren Beitrag erinnere. Denn es gilt immer der versicherungsstand den man inne hat, wenn das EG startet. Da du vorher selbst die Versicherung zahlen musstest, weil kein Anspruch auf ALG1 oder ALG2 und auch nicht am arbeiten, Gerade mal reinkopiert was du unten geschrieben hattest: Ich habe vor Kind 1 alg2 bekommen, wodurch ich GKV war. Das hatte sich bis zu Kind 2 nicht geändert. Dann sind Mein Partner und ich zusammen gezogen da er Zuviel verdient hat, hat die Krankenkasse mich in die Freiwillige Krankenversicherung Gestuft und ich musste dann monatlich knapp 200€ bezahlen, hatte angegeben das ich nur Elterngeld und Kindergeld beziehe. Dieser Umstand hat dazu geführt, das Du beim zweiten Kind selber zahlen musstest. Nun scheint euer Einkommen wieder nicht auszureichen, ihr bekommt unterstützend ALG2, deshalb bist du darüber versichert. Bis dann jetzt das EG einspringt. Endet das EG, solltet ihr langsam eine Lösung finden. Den es kann ja auf Dauer nicht Sinn und Zweck sein das ihr nicht aus dem ALG2 herauskommt oder wenn doch knapp draußen, du dich selbst versichern musst. Spätestens dann wäre es ja eine Überlegung zu heiraten. Damit könntest du in die Familienversicherung deine Mannes. Oder du dir mindestens eine Teilzeitbeschäftigung suchst. Ist also alles richtig gelaufen von Seiten der KK.

von Felica am 19.01.2022, 16:24



Antwort auf: Krankenversicherung und Elterngeld

Hey, danke für deine Rückmeldung. Da gebe ich dir vollkommen recht, ich hoffe natürlich auch das sobald die beiden kleinen im Kiga sind für mich auch wieder eine Anstellung im Berufsleben möglich ist! :) Dennoch muss ich widersprechen, da ich ab 01.04.2019 in die Freiwillige eingestuft wurde, aber ab 01.03.2019 mir ja schon Elterngeld Zustand. In diesem Monat war ich ja noch GKV. Deswegen die Frage. Ich war ja dann vor Elterngeld Bezug nicht freiwillig versichert sondern gesetzlich. Oder denke ich da etwa falsch? Liebe Grüße

von Michelle_x13 am 19.01.2022, 20:33



Antwort auf: Krankenversicherung und Elterngeld

Selbst wenn, könntest du jetzt auch nichts mehr machen. Denke mal Verjährung dürfte durch sein.

von Felica am 20.01.2022, 15:09



Antwort auf: Krankenversicherung und Elterngeld

Ich glaube ja bald, dass alg2 und dann Elterngeld nicht nahtlos war. Da kann schon ein Tag reichen

Mitglied inaktiv - 20.01.2022, 15:24



Antwort auf: Krankenversicherung und Elterngeld

Danke Frau Bader für ihre nochmalige Antwort. Ich hatte nur nochmal die Frage gestellt, da ich wissen wollte ob man da überhaupt noch etwas machen kann oder es verjährt ist. Danke trotzdem. Hallo Gernemama, Elterngeld wurde natürlich nicht direkt im märz ausgezahlt. Ich habe es rückwirkend bewilligt bekommen, das stimmt. Aber das ist ja theoretisch normal und müsste dann Elterngeld nicht schon im Monat der Beantragung zählen wenn es ja auch rückwirkend gezahlt wird? Naja, ich werde mal einen Anwalt danach befragen, aber wahrscheinlich wird das schon verjährt sein, selbst wenn das falsch gelaufen ist. Trotzdem danke für die Hilfe.

von Michelle_x13 am 20.01.2022, 17:00



Antwort auf: Krankenversicherung und Elterngeld

Nochmal ein Beispiel Ende alg2 8.04. Beginn Elterngeld am 12.04 Die Tage dazwischen muss man sich selbst versichern und dann zählt das leider auch während des Elterngeldes.

Mitglied inaktiv - 21.01.2022, 07:20



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