Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankentransportkosten bei Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankentransportkosten bei Kind

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Guten Tag Frau Bader! Im letzten Jahr mußte mein Sohn wegen eines Pseudo-Krupp-Anfalles verbunden mit starker Atemnot mitten in der Nacht mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus wo er stationär aufgenommen wurde. Nun schreibt mich die Krankenkasse an und fordert mich auf, einen Eigenanteil der Fahrtkosten (10,-) zu übernehmen. Meine Frage an Sie: Ist das Rechtens? Ich dachte, Kinder sind von der Zuzahlungspflicht befreit? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe hormoni


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Eigenanteil bei Fahrkosten (§§ 60, 61 SGB V) Bei Fahrkosten ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro, max. 10 Euro pro Einzelfahrt zu leisten. Zuzahlungspflichtig sind auch Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


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war bei uns genauso.


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Also, eine Antwort habe ich nicht, nur eine weitere Frage dazu: wie lange hat denn die KK Zeit, das Geld einzufordern? Gibt es hier auch Fristen einzuhalten? Ich finde es schon komisch, dass die jetzt erst mit der Forderung kommen, wo es doch schon im letzten Jahr war. Mein Sohn wurde auch vor einem Monat mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und nun muss ich wohl dann sicher auch mit einem Eigenanteil rechnen. Das wusste ich gar nicht. LG


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Eine solche Forderung verjährt nach 3 Jahren (Beginn am 1. Januar des Folgejahres der Leistung).


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