Susehaft
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ab 040.08.23 im Mutterschutz und bin gesetzlich versichert. Ich habe eine zusätzliche private Krankentagegeld-Versicherung. Lt. Tarifbedingung greift diese auch während der Mutterschutzfrist. Muss ich diese auch beim Elterngeld angeben und wir das Elterngeld dann anders berechnet? In der Zeit des Mutterschutzes bekomme ich ja kein Elterngeld. Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, hat mit dem EG nach dem Mutterschutz nichts zu tun. Der Mutterschutz wird ja bei der Berechnung vom EG ausgeklammert (wenn Sie nicht darauf verzichten). Im Mutterschutz wird das Krankentagegeld auf das EG angerechnet (was im Normalfall ohne Belang ist, da ja der Lohn auch angerechnet wird u man idR kein EG im Mutterschutz erhält). Liebe Grüße NB
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Meine Tochter ist über meinen Mann privat versichert. Ich bin in der GKV. Wenn ich nicht arbeiten gehen kann, weil sie krank ist, bekomme ich kein Geld von meiner GKV. Ist das normal? Kann man da wirklich nichts machen oder gibt es Kassen die in solchen Fällen leisten? Vielen Dank für Ihren Rat.
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