Giraffe123
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Wir erwarten im Februar unser 2.Kind. Unser erstes Kind wird dann 20 Monate alt sein. Ich arbeite seit Mai wieder in der Elternzeit in Teilzeit. Vor der Entbindung von Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe gelesen das die Monate des Elterngeldbezugs vin Kind 1 ausgeklammert werden und somit mein Vollzeitgehalt angerechnet wird. Das freut mich sehr. Jetzt war ich einige Monate arbeiten und bin jetzt leider Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und rutsche jetzt auch ins Krankengeld. Jetzt habe ich gelesen das auch diese Monate für die Elterngeldrechnung ausgeklammert werden und somit ja noch mehr von meinem Vollzeitgehalt angerechnet wird. Ich habe allerdings auch eine private Krankenversicherung die mir Krankentagegeld zahlt um den Verlust durch das Krankengeld auszugleichen. Wie verhält sich das Krankentagegeld zum Elterngeld? Wird der Zeitraum des Krankengeldes trotzdem ausgeklammert? Leider finde ich nirgends eine aussagekräftig Antwort dazu und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen Anna E.
Hallo, Monate, in denen Sie schwangerschaftsbedingten krank waren UND eine Einkommenseinbuße hatten, können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB
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