Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenhausaufenthalt während BV = Aufhebung BV und Krankschreibung?

Frage: Krankenhausaufenthalt während BV = Aufhebung BV und Krankschreibung?

inka@home

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit dem 09.01.2015 bis zum 07.04.2015 (Beginn Mutterschutz) im Beschäftigungsverbot (Burnout, psychischer Stress, Blutzuckerschwankungen bei Diabetes mellitus Typ I mit Pumpe, Zwillingsschwangerschaft) und liege seit dem 20.01.2015 wegen einer Zervixinsuffizienz im Krankenhaus. Nun fragte mein AG nach der Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung im Krankenhaus, sodass er die Zahlung des Krankengeldes anstoßen kann. Ich bin nun etwas verwirrt - gilt das Beschäftigungsverbot nicht weiterhin, sondern wird das nun automatisch von der Krankengeldzahlung abgelöst? Ich bin ja nicht krank, der GMH ist bisher kurz, aber stabil, die Kleinen entwickeln sich prächtig. Nur, aufgrund der o.g. Risikofaktoren, muss ich Bettruhe halten, bekomme Magnesium und Antibiotika gegen Keime, die ich mir hier in der Klinik eingefangen habe, und werde regelmäßig untersucht. Durch eine Krankmeldung hätte ich zudem erhebliche Einbußen jetzt, nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung, sowie später beim Elterngeld, da ich auch früher schon mal längerfristig krank war und somit so oder so die Berechnungsbasis geschmälert werden würde. Was ist nun richtig? Vom Krankenhaus habe ich keine Krankmeldung erhalten. Bisher gibt es nur das BV von meiner FÄ. Das würde ich auch gern so beibehalten. Oder hat mein AG Recht, wenn er eine Krankmeldung bzw. Aufnahme-/Entlassungsbescheinigung anfordert? Ich freue mich sehr über eine baldige Antwort. Herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Beschäftigungsverbot muss die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin sein. Das BAG (Urteil vom 1.10.1997- 5 AZR 685/96) stellt ausdrücklich klar, dass wenn Krankheit und Beschäftigungsverbot zusammen vorliegen, dass dann kein Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber geschuldet ist. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn z.B. der Arbeitgeber nach dem Ablauf von 6 Wochen Krankheit nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Liebe Grüße NB


Colien07022004

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Hallo, ich lag in meinem BV 17 Wochen im KH und niemand hat Krankengeld für mich beantragt, mein BV lief ganz normal weiter. Bin mal gespannt auf die juristische Antwort! Lg


Mitglied inaktiv

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Hallo, der Arbeitsgeber kann eine Krankmeldung verlangen und dies notfalls auch gerichtlich erzwingen. Hintergrund ist folgender: Das Beschäftigungsverbot heißt, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich arbeitsfähig und willig ist, aufgrund der Art der Arbeit aber nicht arbeiten darf (Nichtarbeit wegen Gefahr DURCH die Arbeit bei ArbeitsFÄHIGKEIT). Im Falle einer Krankheit kann der Arbeitnehmer nicht arbeiten, sodass das Beschäftigungsverbot nicht mehr benötigt wird (Nichtarbeit wegen ArbeitsUNFÄHIGKEIT).


Colien07022004

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Das leuchtet ein... Anscheinend ist das aber kein einheitliches Prozedere! Lg


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