Carina_86
Guten Tag Frau Bader, mein Kleiner muss leider in 3 Monaten am Herz operiert werden. Da in seinem Kindergarten seit Januar Corona ausgebrochen ist und er als Risikopatient gilt, habe ich hier schon 16 Kindkranktage verbraucht. Muss ich mir für die Zeit im Krankenhaus dann Urlaub nehmen? Die Sonderregelung zu den Kindkranktagen gilt ja nur bis Ende März wenn ich das richtig verstanden habe. Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Wenn es bei den 60 Tagen pro Kind bliebe ware es natürlich kein Problem. Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, wird nicht auf die Kinderkrankentage angerechnet, die KK des Kindes zahlt den Lohnausfall, der AG muss freistellen. Können Sie ausführlich nachlesen: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/kinderkrankengeld-verdienstausfall-bei-stationaerer-mitaufnahme_242_290418.html Liebe Grüße NB
mamavonbaby
Bei mir war das damals so, das wenn ich mit ins Krankenhaus komme (Rooming in), dann zählt es als für mich ebenfalls als Krank. Wenn nur dein Kind im Krankenhaus ist und du nicht, dann kannst du weiter zur Arbeit gehen. Willst du das nicht dann must du dir so oder so frei nehmen. Wenn deine Kindkranktage aufgebraucht sind, dann bekommst du die Tage als Sonderurlaub (ohne Bezahlung) freigestellt oder du must bezahlten Urlaub nehmen.
Carina_86
Ich werde natürlich mit im Krankenhaus sein. Wie lange wir dort bleiben müssen, wird man jedoch leider erst sehen, wenn er in Narkose liegt. Es kann sein, dass er nach einer Woche wieder gehen darf, wenn diese Methode jedoch nicht durch geführt werden kann und es eine OP am offenen Herz wird, dann werden wir wohl um die 4 Wichen bleiben müssen.
Carina_86
Von wem hast du die Krankschreibung für dich bekommen? Vom Krankenhaus?
minnie_74
Du bekommst i. d. R. im Krankenhaus bei der Entlassung eine Bescheinigung, dass du mit deinem Kind aufgenommen wurdest, da steht der genaue Zeitraum drauf. (Sollte es länger dauern, würde ich nach einem vorläufigen Schein zum Monatswechsel fragen, damit dein Arbeitgeber besser planen kann und evtl. kannst du bei der Krankenkasse fragen, ob du die Erstattung auch schon in Teilabschnitten bekommst.) Das Schreiben kopierst du für deinen Arbeitgeber und reichst es bei der Krankenkasse ein. Dann erhältst du Lohnersatz ähnlich dem blauen Schein (dein AG muss das anders melden, aber für dich ändert sich nichts gegenüber dem blauen Krankenschein). Allerdings gilt das nur für die Tage, die ihr im Krankenhaus seid. Alle Tage Zuhause, die nach der OP betreut werden müssen, laufen wieder über kindkrank. Liebe Grüße und alles Gute für deinen kleinen!
Tini_79
Nein, wenn du mit aufgenommen wirst, geht das nicht von den Kind- krank Tagen ab. Kann dir deine Kasse bestätigen, bzw.bei vielen steht es auf der Homepage.
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