Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Krankengeld bei Krankschreibung während der Schwangerschaft. Gilt hier auch die Regel, daß nach 6 Wochen Krankschreibung Krankengeld von der Krankenkasse (ich bin gesetzlich krankenversichert) gezahlt wird? Hat dies auch Auswirkungen auf das Elterngeld? Ich bin zu 50% beschäftigt und nun bereits seit 4 Wochen wg. meines erhöhten Blutdrucks krankgeschrieben, was voraussichtlich noch bis zum Beginn meines Mutterschutzes am 06.02.2010 bzw. bis zum Beginn meines Urlaubes (ab 19.12.2009) den ich zuvor dann noch nehmen werde, verlängert. Gibt es einen Unterschied zwischen einer fortlaufenden und einer unterbrochenen (ev. durch Urlaub) Krankschreibung? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ja, das gilt auch. Bei dem EG werden die Monate, wo man schwbedingt weniger verdient hat, nicht mit berechnet Liebe Grüsse, NB
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