Frage: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Hallo, Ich Blicke einfach nicht mehr durch. Ich bekomme Krankengeld, Arbeitsvertrag ausgelaufen und schwanger. Man sagt 6 Wochen vor ET Mutterschutz und Mutterschaftsgeld in selber Höhe wie das Krankengeld. Na gut..., bis 8 Wochen nach dem ET Mutterschaftsgeld. Was ist danach Ich werde da auch weiter Krank sein da dies keine Kkrankheiten sind die von jetzt auf nachher weg sein können. Bekomme ich da weiterhin Krankengeld wenn weiterhin Krankmeldungen ausgestellt sind?

von Madame am 15.03.2022, 13:53



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Hallo, Sie erhalten, wenn Sie bei Feststellung der Erkrankung pflichtversichert waren, weiterhin Krankengeld. Außerdem können Sie EG bekommen (Höhe bestimmt sich nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2022



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Du bekommst Elterngeld, Mindestsatz. Das Krankengeld wird doch irgendwann auslaufen. Zahlung erfolgt ja nur 78 Wochen durch die Krankenkasse

Mitglied inaktiv - 16.03.2022, 04:46



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Ja nach 78 Wochen, vllt bin ich in der Zeit ja geheilt und kann wieder arbeiten gehen so wie ich es gerne hätte. Fakt ist das ich wegen was anderem krank bin, schwanger wurde und die Krankenkasse die mutterschaft vorzieht und das krankengeld beendet. Ich bin ja nicht geheilt wenn ich ein Kind bekomme.

von Madame am 16.03.2022, 14:14



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