Hallo,
Ich habe eine Frage ,und zwar bin ich in der 20 SSW habe seit der 7 SSW alle 2 Wochen Blutungen , soweit erhebliche Rücken und Sympussenschmerzen.Mein Frauenarzt weigert sich immer noch ,ein Teilverbot oder Berufsverbot auszusprechen.Arbeite Vollzeit von 8:30 Uhr bis 19 Uhr als Friseurin.Wir sind ein Schnellsalon,wo fast den ganzen Tag Fliessbandarbeit herrscht.Dazu habe ich noch zwei Kinder im Alter von 3 und 5.Ich bin derzeit krank geschrieben,seit 5 Wochen wegen Rücken und immer wieder Blutungen .Auf dem KS steht auch immer Vaginale Blutungen und Risikoschwangerschaft.Meine AG meinte ,sie hätte bei der Handwerkskammer angerufen ,und sie dürfte mich nur ins BV schicken ,wenn der Arzt aufschreibst,weswegen da Risikoschwangerschaft steht .Ansonsten dürfte sie mich nicht bzw kann mich nicht ins BV schicken.Bin fix und fertig ,werde sogar noch von Kollegen gemobbt,weil ich nicht mehr so schnell hinterher komme.Es wird mir ein Kunde nach dem anderen eingetragen,um mich unter Druck zu setzen .Wenn ich mich weiter Krankschreiben lasse ,wie wirkt sich das aufs Mutterschaftsgeld aus ?und wird es als 0 im Elterngeld gerechnet?
Viele Grüße
von
WunschBaby20202020
am 08.05.2020, 12:17
Antwort auf:
Krankengeld und Elterngeld /Mutterschaftsgeld
Hallo,
1. Es wirkt sich nicht auf das EG aus.
2. Auch nicht aus MG.
3. Zum BV im Friseurberuf eine Merkblatt der BG: https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsschutz/Gesund-und-sicher-Arbeiten/Sichere-Seiten/Friseurhandwerk/Mutterschutz_Download.pdf?__blob=publicationFile
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
Krankengeld und Elterngeld /Mutterschaftsgeld
Nein, das gar keine Auswirkungen auf Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld.
Diese Monate werden ausgeklammert.
von
Dojii
am 08.05.2020, 13:39
Antwort auf:
Krankengeld und Elterngeld /Mutterschaftsgeld
Erstens, der AG erzählt mist. Er muss das BV aussprechen wenn er keine geeignete Arbeit für dich hat. Was der Arzt sagt spielt keine Rolle ausser der Arzt schliesst bestimmte Tätigkeiten über das zulässige hinaus aus. Würde dein AG wollen hätte er schon mit dem Stichwort Friseur und Corona eine Option. Das die KK das aktuell bezweifeln dürfte absolut unwahrscheinlich sein weil aktuell noch niemand genaues weiss.
Der Arzt darf wegen der Arbeit und wegen Blutungen kein BV aussprechen. Wegen der Arbeit nicht weil Sache des AG. Wegen Blutungen nicht weil du grundsätzlich arbeitsfähig sein musst für ein BV. Ist man aber mit Blutungen nicht, da bleibt nur AU. Wegen Mobbing dagegen könnte der Arzt, ob er es aber macht ist fraglich.
Für Mutterschaftsgeld und Elterngeld ist es egal. Sobald AU wegen Schwangerschaft, lass dir das bescheinigen, wird das EG nicht gekürzt.
Risikoscheamgerschaft spielt, wie auch deine familiäre Situation mit 2 kleinen Kindern keine Rolle. Diese Dinge begründen kein BV.
von
Felica
am 08.05.2020, 17:44