Hallo Frau Bader, Soweit ich sie verstanden habe werden Monate mit schwangerschaftsbedingten Krankengeldbezug bei der Ermittlung des Elterngelds ausgeklammert. Wie sieht es mit dem AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Ich werde aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden 4 Wochen vor der Mutterschutzfrist nur noch Krankengeld erhalten. Wie wirkt sich das auf das Mutterschaftsgeld bzw. AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Werden diese 4 Wochen bei der Berechnung ebenfalls ausgeklammert? Vielen Dank für Ihre Antwort
von Mo123 am 24.06.2020, 11:17