Frage: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Noch einmal.. Ich war 3 MONATE angestellt danach kam es extrem mit meiner Krankheit zurück, ich wurde krank geschrieben. Ab 7. Woche gab es Krankengeld und mein Arbeitsvertrag lief nach 1Monat aus. Krankengeld lief weiter weil ich krank bin (AU) und nicht vermittelt werden kann. In der Zeit wurde ich auch überraschend schwanger jetzt wollen sie da sie von der schwangerschaft erfahren haben das krankengeld beenden und ziehen das mutterschaftsgeld vor und danach soll es kein krankengeld mehr geben. Ich bin doch aber AU wegen einer anderen Diagnose AU, nicht wegen der Schwangerschaft.

von Madame am 17.03.2022, 00:07



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Hallo, Sie bekommen von der Agentur f Arbeit Krankengeld (BSG,, 30. November 2011,Az.: B 11 AL 7/11/ R). Das Krankengeld ruht nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2022



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Nach dem nachgeburtlichen Mutterschutz bekommst du ja Elterngeld -wahrscheinlich nur den Mindestsatz. Ausserdem ist dein Mann/KV finanziell für euch verantwortlich. Wenn eine Frau in EZ ist und krank wird - egal mit welcher Diagnose, bekommst sie ja auch keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld on top zum EG.

von KielSprotte am 17.03.2022, 08:57



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Jetzt verstehe ich gar nix mehr? Die 78 Wochen sind doch sicher nicht ausgeschöpft beim Krankengeld? Welche Woche bist du denn? Elterngeld gibt es nicht viel, die Krankheit ist nicht schwangerschaftsbedingt

Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 09:24



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Ohne genaue Angaben kann hier niemand Auskunft geben. Seit wann (Datum) bist du krankgeschrieben ? Krankengeld an wann ? Schwanger in welcher Woche ?

von Himbeere2008 am 17.03.2022, 09:44



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Mir steht vom Arbeitsamt nichts zu da ich vorher nie voll angestellt war durch meine Krankheiten. Als es mir doch besser ging habe ich mich doch entschieden Vollzeit zu arbeiten. 3 Monate danach fing es wieder mit den Krankheiten an und ich wurde krank geschrieben, während dieser Zeit wurd ich schwanger. Ab 03.11 habe ich krankengeld bekommen zum 11.12 lief mein Arbeitsvertrag aus. Weiterhin krankengeld. ET 17.05.22 und 6 Wochen vor tritt ja der mutterschutz oder Mutterschaftsgeld ein bis 8 Wochen danach, was aber ist nach den 8 Wochen. Man kann doch nicht einfach die Krankheiten weg denken weil sie sich das sparen wollen und das mit der schwangerschaft vorziehen. Das war ja nicht der Grund für die AU, die Krankheiten habe ich ja alle noch das nachweislich von meinen Ärtzen. LG

von Madame am 17.03.2022, 13:12



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Für die KK dürfte unklar sein, wie dein Kind nach dem Mutterschutz betreut ist. Ist das in dem Umfang betreut, indem du ohne Krankheit arbeiten könntest, du also gar nicht in EZ gehen würdest, dann könntest Du weiterhin Krankengeld in Anspruch nehmen. Niemand zwingt die Mutter dazu, nach dem Mutterschutz in EZ zu gehen. Wäre das Kind nicht betreut, müsstest du aber naheliegenderweise in EZ gehen. Damit würde das Elterngeld greifen. Kernfrage ist also, wie ist dein Kind nach dem Mutterschutz betreut? Auf den nachgeburtlichen Mutterschutz darfst du auch nicht verzichten, auf den vorgeburtlichen normalerweise schon. Nicht aber wenn du lohnersatzahlungen bekommst. Darunter fällt auch Krankengeld. Hast du bereits Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt? Schwerbehinderung? Pflegegrad Liegt ja nahe auch das abzuklären. Aussuchen welche Gelder du bekommst geht halt nicht. Was dir zusteht, ist davon abhängig, welche Voraussetzungen du erfüllst.

von Bone am 17.03.2022, 14:46



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

@ bone.... Elterngeld gibt es auf jeden Fall.... Auch Erwerbslose (,Hartz4) bekommen den Mindestsatz. Der zwar angerechnet wird.

Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 14:52



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Also würde ich auch wie die Frau Anwältin bereits erwähnte krankengeld und Elterngeld dazu bekommen?

von Madame am 17.03.2022, 15:14



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Meiner Meinung nach ja ... Elterngeld wird aber nur 300€, da Krankengeld. Evtl bissel mehr deine Monate mit Verdienst zählen auch rein

Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 15:29



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Lies hier: https://www.betanet.de/krankengeld-keine-zahlung.html

Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 16:24



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Wo habe ich behauptet das sie keinen Anspruch auf Elterngeld hat?

von Bone am 17.03.2022, 17:24



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

@ Bone ... Es geht um deine Aussage, dass die AP das Kind fremdbetreuen lassen muss damit Elterngeld greift .... Dem ist nicht so

Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 17:30



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Was ich gar nicht geschrieben habe. Ich schrieb das die KK wahrscheinlich davon ausgeht, das die Userin nach dem Mutterschutz in EZ geht und dann EG bezieht. Das aber niemand die Mutter dazu zwingen kann in EZ zu gehen. Die Userin ist scheinbar seit langem arbeitsunfähig, sie hat es mit Mühe und Not geschafft 3 Monate in Arbeit zu sein. Sie wird also recht bald das Problem haben das sie aus dem Krankengeld rausfällt und dann komplett aus dem sozialen Netz. Anspruch auf ALG1 scheint sie nicht zu haben. Was kommt dann?

von Bone am 17.03.2022, 18:25



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Ja ich war immer geringfügige beschäftigt. Um lernen wieder normal leben zu können, Ich habe mit 20 Jahren mein Krebs Vater gepflegt und in den Tod begleitet, alleine. Seid dem habe ich große Probleme die ich keinem Menschen wünsche. Wie auch immer, es geht ums Prinzip, ich habe auch nicht damit gerechnet gehabt das es weiter krankengeld gibt wenn der vertrag ausläuft, so sind halt mal die Gesetzte. Fakt ist ich bin krank wegen etwas anderem, nicht wegen der Schwangerschaft die dazu kam. Verarschen lassen brauch sich keiner. Danke allen für die Antworten.

von Madame am 17.03.2022, 21:08



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Nach dem krankengeld halt kindergeld und elterngeld oder was es dann gibt, solang es mir zusteht will ich es haben so wie jeder andere es auch wollen würde

von Madame am 17.03.2022, 21:11



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Damit du das bekommst was dir zusteht, mein Rat lasse EU-Rente usw prüfen. Die wird die erste Zeit befristet sein, wenn du sie durch bekommst. Es dauert auch 6 Monate ab positiven Bescheid. Bis die greift. EG gibt es nur bis Kind ein Jahr alt wird. Dann dürfte auch das Krankengeld durch sein. Kannst du dich über deinen Mamn versichern? Was ist mit später, wegen Rente? Du benötigst eine Perspektive.

von Bone am 17.03.2022, 22:04



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Wow... Wollte ja eigentlich weiter helfen... Aber dieses Anspruchdenken der AP Elterngeld ist nun mal nicht dafür gemacht um das Leben zu finanzieren. Es ist eine Lohnersatzleistung wie Krankengeld eben auch. Dann bleibt nur Hartz4.... Was du vorher durch hast im Leben zählt nicht

Mitglied inaktiv - 18.03.2022, 11:18



Antwort auf: Krankengeld Mutterschaftsgeld

Hat niemand Hartz 4 abgelehnt oder??! Es get nur darum was einem NOCH zusteht, jeder würde doch das wollen wo mehr zu holen ist wenns einem zusteht, du genauso.

von Madame am 18.03.2022, 13:20



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