Frage:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit 22.11.2016, auf Grund von Problemen in meiner Firma, krank geschrieben und bekomme von meiner Krankenkasse Krankengeldzahlungen. Die Arbeitsunfähigkeit wurde zuletzt am 21.11.2017 bis zum 08.12.2017 bescheinigt.
Nachdem ich zwischenzeitlich schwanger geworden bin, hat mir mein Frauenarzt ein Attest gem. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ausgestellt. Demnach ist mir mit Wirkung ab 05.12.2017 ein individuelles Beschäftigungsverbot attestiert worden, da Leib oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Ich habe daraufhin das ärztliche Attest (Beschäftigungsverbot) meinem Arbeitgeber am 05.12.2017 (vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung) vorgelegt und Antrag auf Mutterschutzlohn gem. § 11 MuSchG gestellt. Eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich nicht mehr beantragt, da ich der Meinung war, dass das Beschäftigungsverbot die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Daraufhin habe ich weder von meinem Arbeitgeber noch von der Krankenkasse Lohnzahlungen bzw. Krankengeld erhalten.
Mein Arbeitgeber vertritt die Auffassung, dass ich arbeitsunfähig bin. In diesem Fall würde kein Anspruch auf Mutterschaftslohn gem. § 11 MuSchG bestehen.
Meine Krankenkasse vertritt die Meinung, dass die Arbeitsunfähigkeit am 08.12.2017 endet (letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und ab 05.12.2017 ein Beschäftigungsverbot besteht. Auf Grund dessen kann keine Zahlung von Krankengeld ab dem 05.12.2017 erfolgen. Die Krankengeldzahlungen wurden zum 04.12.2017 eingestellt.
Ich bekomme somit kein Geld mehr - weder von meinem Arbeitgeber noch von der Krankenkasse.
Was soll ich tun??
Ich brauche die finanzielle Unterstüzung, gerade im Hinblick auf unser erstes Kind, sehr dringend.
Soll ich mich wieder krank melden? Was habe ich falsch gemacht??
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
von
schnute58
am 05.02.2018, 19:18
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Hallo,
da Sie tatsächlich nicht arbeiten können, spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle. Die Krankschreibung geht vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2018
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Der Arbeitgeber hat Recht. Und die beiden Bescheinigungen haben sich ja sogar überschnitten.
Eine AU ersetzt immer ! ein BV.
Oder könntest Du ohne Schwagerschaft morgen wieder arbeiten gehen?
von
Sternenschnuppe
am 05.02.2018, 19:24
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Die wichtigste Frage ist die, wärst du ohne die Schwangerschaft arbeitsfähig oder nicht?
Falls nicht - und danach sieht es aus, hat dein AG leider recht. Eine AU steht ÜBER einem BV, das BV ist also nicht gültig solange die Gründe für die AU noch vorliegen. Erst in dem Falle das du normalerweise - wenn wenn du nicht zufälligerweise schwanger gewesen wärst - hättest wieder normal arbeiten gehen, hätte frühstens eben ein BV aufgrund der Schwangerschaft erfolgen dürfen.
Wusste der Arzt der das BV ausgestellt hat das du eine AU am laufen hattest? Falls ja, würde ich mal da mal ganz nett auf die Problematik hinweisen und Frage wie sie jetzt die Lösung meinen gestalten zu können. Fraglich ist halt ob die KK eine AU akzeptiert die eben rückwirkend ausgestellt werden müsste. Falls nein, echt sch... gelaufen. In dem Falle würde ich mich an die KK wenden und dort nachfragen wie man das ganze jetzt lösen kann.
Mitglied inaktiv - 05.02.2018, 19:39
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Herzlichen Dank für die Info.
Nein, ich könnte auch ohne Schwangerschaft morgen nicht arbeiten gehen.
Was soll ich jetzt Deiner Meinung nach machen??
von
schnute58
am 05.02.2018, 19:40
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Herzlichen Dank für die Hilfestellung:
Ja, es sieht so aus, dass ich auch ohne Schwangerschaft nicht arbeiten könnte.
Das hat aber mein Frauenarzt auch gewusst.
Soll ich mich jetzt so schnell als möglich wieder krankschreiben lassen?
von
schnute58
am 05.02.2018, 19:42
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Ja, und den Arzt darauf hinweisen das er das bitte auch regelt. Wenn er es wusste hätte er eigentlich auch über die Problematik wissen müssen.
Mitglied inaktiv - 05.02.2018, 19:44
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Aber unbedingt Rücksprache mit der KK auch noch halten. Schon alleine eben weil du im Krankengeld-Bezug bist. Das Problem ist die Versicherungen versuchen aktuell alles um um die Zahlungen herum zu kommen. Und ich denke nicht wirklich, das der Arzt das Problem einsehen wird was er mit verursacht hat. Stell dich also rein gedanklich auf Stress und Ärger ein...
Und bedenke bitte, das EG wird wohl nur Mindestsatz werden, Den die Au wird ja nicht schwangerschaftsbedingt sein, also wirst du wohl 12 Nullrunden beim EG haben. Sorry das ich dir nichts besseres schreiben kann...
Mitglied inaktiv - 05.02.2018, 19:48
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Zum einen wird es Probleme mit dem Krankengeld geben, da nun eine Lücke da ist.
Dann wird das Krankengeld innerhalb der Schwangerschaft noch auslaufen und Du musst Dich ggf. sogar selbst versichern ( KK wird da informieren können)
Finanzen müsst ihr mal zusammen schauen wo man da einsparen kann.
Und so wie es sich liest wirst Du eh nicht wieder dort arbeiten, daher wäre ein Blick in die Zukunft vielleicht hilfreicher.
Es scheint ja an der Firma zu liegen.
Du könntest kündigen, Dich über den Mann familienversichern sofern Du verheiratet bist und er gesetzlich versichert.
Dann einen 450€ Job suchen, das bringt dann auch eeeetas mehr Elterngeld vielleicht. Und wird auch nicht bei Wohngeld und Co dann angerechnet wenn das Elterngeld erarbeitet wurde.
Und dann nach dem Babyurlaub neu durchstarten.
Alles gute für den Weg.
von
Sternenschnuppe
am 05.02.2018, 20:00
Antwort auf:
Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld
Was du "falsch gemacht" hast? Du meintest, dass du die AU durch das Beschäftigungsverbot ersetzten könntest und damit aus dem Krankengeld kämst. Das war eine kluge Idee, aber leider geht das so nicht.
Du brauchst also weiterhin eine AU, wenn du nicht arbeiten kannst. Aber warum schaust du nicht, aus welchen Gründen du in die AU gekommen bist, und versuchst wieder erwerbstätig zu werden - einfach über eine andere Stelle. So wie bereits vorgeschlagen wurde.
Es ist ja auch nicht fair gegenüber der Krankenkasse, so lange Krankengeld zu beziehen, wenn es auch anders ginge.
Das BV kannst du auf gar keinen Fall geltend machen, ohne wieder arbeitsfähig zu sein.
Mitglied inaktiv - 05.02.2018, 21:55