Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank und Arzt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krank und Arzt

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe ein Problem, ich fühle mich seit Wochen nicht gut und gehe trotzdem zur Arbeit. Mein Freund hat gesagt ich muss endlich mit dem Fa reden und mich ein paar Tage ausruhen. Sprich krank schreiben lassen. In meinem Arbeitsvertrag steht dass ich nach 6 Tagen Krankschreibung einen von ihm ausgewählten Arzt aufsuchen muss. Ich möchte mir nicht zusätzlichen Stress antun. Ist dies rechtens und muss man wenn man krank geschrieben ist ans handy gehen? Die kontrollieren wo sie können? Gruß Niki


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie nsind SS? Dann müssen Sie zum FA gehen u sich krankschreiben lassen. DAgegen kann der AG nichts tun. Sie müssen dann auch nicht ans Telefon gehen. Aber dann bite auch nicht durch die Stadt laufen oder so - dahnn darf der AG u U fristlos kündigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Dies zum Recht des Arbeitgebers: Während der Arbeitsunfähigkeit einer ihrer Arbeitnehmer muss dieser sich zu Gunsten seiner Genesung schonen. Dies gilt auch für seine Freizeitbeschäftigung. Doch was darf ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist – und was nicht? Verlangen können Sie von ihrem arbeitsunfähigen Mitarbeiter beispielsweise nicht, dass er sich ausschließlich in seiner Wohnung aufhält, er keine Spaziergänge unternimmt und er Besorgungen oder Einkäufe unterlässt. Tipp: Haben sie auf Grund der Nebentätigkeit oder der Freizeitaktivitäten ihres Mitarbeiters aber Zweifel daran, dass dieser ernsthaft erkrankt ist, sollten sie die Krankenkasse einschalten. Auf ihr Verlangen hin ist diese verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ihres Mitarbeiters mit Hilfe des Medizinischen Dienstes überprüfen zu lassen. Kein Geld bei Krankheit Legt ihr Arbeitnehmer Ihnen einen „gelben Schein“ vor, spricht bereits der Beweis des 1. Anscheins dafür, dass er tatsächlich arbeitsunfähig ist. Bestehen allerdings begründete Zweifel an der Krankheit ihres Mitarbeiters, können sie als Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückhalten und ihren Arbeitnehmer zum Beweis seiner Arbeitsunfähigkeit auffordern. Das gilt auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Trotz ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit können sie die Entgeltfortzahlung beispielsweise zurückhalten, wenn ihr Mitarbeiter während seiner Arbeitsunfähigkeit beschwerliche Reisen unternimmt, strapaziösen sportlichen Betätigungen oder anstrengenden und beschwerlichen Nebentätigkeiten nachgeht. Das zum Thema Recht des Arbeitgebers. Also, Deine Gesundheit geht vor! Laß Dich nicht einschüchtern und geh zum Arzt, der entscheidet dann, ob Du wirklich zuhause bleiben mußt oder nicht. Gruß Daniela


Mitglied inaktiv

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Der AG kann von Dir einen Besuch bei einem von ihm ausgewählten Arzt nicht verlangen! Aber er kann die Krankschreibung über die Krankenkasse anzweifeln, die wiederum Dich evtl. zu einem Vertrauensarzt schickt (nicht der Vertrauensarzt des AG). So ähnlich habe ich es mal bei meinem EX-AG erlebt, weil der Krankgeschriebene munter in der Stadt spazierte. Aber selbst das war damals nicht Kündigungsgrund, denn er tat nichts, was seiner Genesung (Armbruch) geschadet hätte. Aber warum er dann nicht zur Arbeit erscheinen konnte, konnte dann wirklich niemand nachvollziehen. Wenn es Du krank bist, lass Dich krankschreiben. Wenn Du aber nur ERholung brauchst, nimm Urlaub oder Gleitzeit. Gruß Trine


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