stephanscamporlino
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich bekommen unser erstes Kind Anfang September (VGT 3.9.) und wir verzweifeln an dem ganzen Elterngeld-Dschungel. Leider war die Elterngeldstelle die für uns zuständig ist unkooperativ und gab uns keinerlei Erklärungen dazu. Meine Frau befindet sich nun seit dem 23.07.2015 in Mutterschutz. Sie möchte natürlich lange für unser Kind zu Hause sein. Ich selber würde natürlich auch gerne zwischenzeitlich zu Hause sein und mich an der Erziehung beteiligen. Nur haben wir keinerlei Ahnung wie wir das bewerkstelligen sollen. Meine Frau plant 12 Monate mind. zu Hause zu sein. Das wäre ja das Basiselterngeld. Ich könnte dazu ja 2 Partnerschaftsmonate dazu nehmen, richtig? Mit welchen finanziellen Engpässen, ausser den 65% vom letzten Gehalt, müssen wir rechen wenn ich auch noch 2 Monate zu Hause sein würde? (12 Monate BEG und 2 PM) Desweiteren wie würde sich das ganze mit Elterngeld+ verhalten? Leider steht im Internet so viel dazu, auch vieles was nicht leicht verständlich ist, das wir nicht weiter kommen. Über kurzfristiges Feedback dazu würden wir uns freuen mit freundlichen Grüßen Jacqueline & Stephan Scamporlino
Hallo, jeder kann bis zu 3 Jahre EZ nehmen und zusammen können Sie 14 Mo- Basis-EG bekommen, Wenn beide über 4 Mo. hinweg zwischen 25-30 Std. arbeiten zusätzlich 4 Mo. EG.Plus. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Deine Frau die 12 Monate Zuhause bleiben möchte, dann ist das Basiselterngeld angebracht. Du kannst die 2 Partnermonate nehmen. Diese kannst Du ganz Zuhause bleiben , oder aber auch teilen und daraus Elterngeldplusmonate mache. Dann könntest Du nach zwei Monaten komplett Zuhause weitere 2 Monate bis 30 Stunden im Monat arbeiten. Bei Elterngeld Plus wird dann nichts mehr gegengerechnet.
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