Liliana82
Hallo Frau Bader, ich bin als Beamtin auf Probe derzeit in Elternzeit. Ich bin über die Beihilfe und privat selbst krankenversichert. In der gesetzlichen Krankenkasse habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Nun verdiene ich aber in zwei unterschiedlichen Nebenbeschäftigungen Geld. Zusammengerechnet bleibe ich unter den 30h/Woche. Einen Teil des Geldes bekomme ich für die Lehre an der Universität (angestellt dort als HiWi für 65h/Monat) und einen Teil seit Januar durch Honorarverträge und als Kleinunternehmerin (im Januar 80h, hier hatte ich aber keinen Vertrag an der Uni). Meine Krankenkasse habe ich noch nicht über die zusätzliche Tätigkeit informiert. Muss ich damit rechnen, mehr Krankenversicherungsbeiträge bezahlen zu müssen? Derzeit habe ich dort einen Ausbildungstarif. Freundliche Grüße, Liliana
Hallo, ein Job mag als Minijob durchgehene, der andere muss sozialversicherungspflichtig laufen. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich musste während der Elternzeit meine Krankenkasse selbst zahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Nun habe ich fast den halben November Elternzeit gehabt und die Hälfte gearbeitet. Ich bekam also das halbe Gehalt und habe davon die regelhaften Prozente an die Krankenkasse gezahlt. Nun möchte die Krankenka ...
Guten Abend. Ich habe folgendes Problem. Bin seit 8.6.19 Mutter. Somit in elternzeit gewesen bis zum 7.6.21 und habe 2 jahre elterngeld bekommen die in April 21 geendet hat. Nun ist mein arbeitgeber seid Februar 2020 insolvent. Nun schreibt meine Krankenkasse das ich die Beiträge für April bis 7.6.21 zahlen muss. Ich habe aber ja elternzeit gehab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, momentan bin ich noch bis Ende November in Elternzeit und beziehe bis dahin auch noch Elterngeld. Ab Dezember werde ich wieder auf geringfügiger Basis anfangen zu Arbeiten. (Bei meinem alten Arbeitgeber) Kann ich jetzt das dritte Jahr Elternzeit dranhängen, damit ich tro ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bin, verdiene ca. 4200€ netto monatlich. Ich habe auf der Seite der TK gelesen, dass die Einkommensgrenze für die freiwillige Versicherung 5550 € monatlich sind, ich weiß aber nicht ob sich das auf netto oder brutto Gehalt bezieht. Weil mein brutto Gehalt über die ...
Ich bin jetzt bei der TK versichert, möchte aber zur Privatversicherung wechseln, um während der Schwangerschaft, auf die ich mich vorbereite, einen besseren Service zu erhalten. Wenn ich das aber tue, wenn ich Patenturlaub nehme, also kein Gehaltseinkommen habe, muss ich die private Versicherung selbst bezahlen, während ich, wenn ich bei der TK bl ...
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Liebe Frau Bader, im März 2025 erwarten wir unser 3. Kind. Ich bin mit meinen Kindern als Hausfrau bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Mein Mann nimmt ab Geburt 24 Monate Elternzeit mit Elterngeld plus Bezug. Ich bekomme 2 Monate Basis Elterngeld, ohne Elternzeit und bin weiterhin Hausfrau. Ab welchem Ze ...
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
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