Liebe Frau Bader,
ich wohne in Berlin und habe ab August einen Kitaplatz für mein dann schon einjähriges Kind. Nun geht mein Anspruch auf Elternzeit durch die Vatermonate zwei Monate länger. Kann ich den Kitaplatz dennoch wahrnehmen oder verfällt dann das restliche Elterngeld?
Danke für Ihre Hilfe!
Schöne Grüße
Milan
von
Mihan
am 11.06.2017, 20:46
Antwort auf:
Kitagutschein während der Elternzeit
Hallo,
Können Sie trotzdem wahrnehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2017
Antwort auf:
Kitagutschein während der Elternzeit
Hallo Mihan,
der Anspruch auf Kitabetreuung und die Zahlung des Elterngeldes laufen getrennt voneinander nach verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Wenn man ab dem Tag, an dem das Kind zur Kita geht kein Elterngeld mehr bekommen würde, hätten viele ein grosses Problem. Vor allem dürften diejenigen, die das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet beziehen, ihr Kind erst ab dem 2.Geburtstag in eine staatliche Fremdbetreuung geben (Krippe oder Tagesmutter).
Du darfst ja auch nicht vergessen, dass du eine Eingewöhnungszeit/-phase benötigen wirst. Je nach Krippenkonzept und Kind kann das 2 Wochen oder auch deutlich länger sein.
Ich höre öfter, dass die 2 Vatermonate bzw. einer der zwei Monate zur Eingewöhnung genutzt werden. Sofern das Kind denn rechtzeitig um den 1.Geburtstag herum einen Krippenplatz bekommt.
Bei uns z.B. wird dies nicht klappen:
Kind ist Mitte Mai geboren, Krippenstart ist 01.08..
Der 14. Lebensmonat geht von Mitte Juni bis Mitte Juli.
Wenn der Papa den 2. Monat Elternzeit nicht spätestens im 14. Lebensmonat (Mitte Juni bis Mitte Juli) nimmt, bekommt er für beide! Monate kein Elterngeld. Und nur 1 Monat Elternzeit mit Elterngeld kann er nicht nehmen.
Elternzeit ohne Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat könnte er natürlich noch nehmen, da ich als Mutter "nur" bis zum 2.Geburtstag Elternzeit angemeldet habe und wir insgesamt 36 Monate Elternzeit zur Verfügung haben.
Liebe Grüße
Bianca
von
Bianca197
am 12.06.2017, 11:11