Tanja2908
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Kindergarten. Und zwar ist es so, dass unsere Tochter schon drei Jahre alt ist, seit August 2023. Wir haben unsere Tochter in einem Kindergarten angemeldet, da war sie knapp einen Monat alt und in einem anderen müsste sie knapp 1 gewesen sein. Wir wollten einen Platz haben ab dem zweiten Lebensjahr oder ab dem dritten die beiden Optionen hatten wir. Jetzt ist das so, das wir bis immer noch keinen haben, die Kindergärten haben alle nur Plätze für uns ab dem August 2024 und das steht noch nicht fest, darüber bekommen wir erst im Januar bescheid ob es denn da einen Platz geben könnte. Jetzt ist das so, das meine Elternzeit seit Ende Oktober zuende ist und ich diese auch nicht verlängern kann, da ich die volle drei Jahre schon habe. Ich arbeite als Aushilfe im selben Betrieb weiter. Allerdings wurde mir das so erklärt, das meine Stelle nun vergeben werden kann, die ich vorher hatte und die Betriebszugehörigkeit wäre somit beendet. Was kann man da machen ? Ich würde gerne meine Betriebszugehörigkeit behalten und als Teilzeitkraft wieder einsteigen, nur ist das ja aufgrund dessen, das wir keinen Platz bekommen in der Kita überhaupt nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Tanja
Hallo, Sie hätten viel eher tätig werden müssen. Grundsätzlich haben Sie ab dem ersten Geburtstag ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach Bedarf. Wenden Sie sich schnellstens schriftlich an die Gemeinde, schildern Sie die Lage und fordern Sie unter Fristsetzung von drei Wochen auf, Ihnen einen geeigneten Kindergartenplatz zuzuweisen. Drohen sie mit Klage und Schadensersatz. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Tanja Ohje, das ist sehr doof gelaufen ? Hast Du Dich um die Krankenversicherung gekümmert? Die musst Du nun selbst bezahlen, oder, wenn vorhanden und nicht privat versichert, beim Ehemann in die Familienversicherung gehen. Eigentlich hättest Du Deinen Arbeitsvertrag kündigen müssen, da Du ihn nicht mehr erfüllen kannst. Ob Minijob weiter zählt wegen Zugehörigkeit weiß ich nicht. Gehe Montag sofort zu Stadt / Gemeinde / Amt, welches für die Kindergärten zuständig ist. Fordere sie auf einen Platz zu finden. Du kümmerst Dich jetzt halt sehr sehr spät erst, daher trete da freundlich auf. Anfang des Jahres / im Frühling hättest Du schon aktiv werden müssen. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Platz.
Neverland
Ich kann da nur den Kopf schütteln. Ihr be4werbt euch nur auf 2 Plätze. Dann bekommt ihr die Absage und macht nichts? Ich hätte nach der ersten Absage bereits bei der gemeinde auf die Dringlichkeit hingewiesen und mich zudem im ersten Lebensjahr bereits um Plätze bei einer Tagesmutter bemüht. Kinder welche erst einmal drin sind in der Betreuung, bekommen deutlich leichter einen Platz. Einen Anspruch, den ihr auch hättet einklagen können, hattet ihr seit dem ersten Geburtstag eurer Tochter. Holt das jetzt schleunigst nach. Dein AG wird dich wahrscheinlich gefeuert haben, du bist widerrechtlich der Arbeit fern geblieben. Wenn ich das für mich mal richtig übersetze. Weil du von Ende des AV schreibst. Warum sollte dich dein AG wieder einstellen? Du hast nicht gerade mit Zuverlässigkeit geglänzt und mit krisensicherem Auftreten. Auch Eigeninitiative ist eher mau - das ist das was der AG wahrscheinlich sehen wird. Vergieß den AG, kümmere dich jetzt darum das du KV bist und bei deinem Mann unter kommst und dann trete der Gemeinde in den Hintern und dann suche einen neuen Job.
KielSprotte
Wenn deine Tochter im August drei geworden ist, müsste auch deine Elternzeit im August geendet haben und nicht im Oktober.......?! Oder hast du zwischendurch mal gearbeitet - also tz in EZ?
Succero
Warum sollte sie zur Stadt/ Gemeinde, die zuständig ist, hingehen und warum freundlich? Du hast einen Anspruch auf einen Platz sobald das Kind 1 Jahr alt ist. Der Nachweisbarkeit halber das zuständige Amt schriftlich auffordern bis Datum x (angemessener Zeitraum) einen Platz für die benötigten Stunden (also nach Bedarf) bereitzustellen mit anschließender Schadensersatzforderung bei Nichtnachkommen. Und dann natürlich auch klagen falls nötig. Du bist sehr spät dran. Das Kind ist ja schon so gut wie in den Brunnen gefallen. Du bist nun auf den Good Will deines AG angewiesen, ob er dir noch eine Frist gewähren kann, deine Position frei zu halten.
Sternenschnuppe
Freundlich weil sie!viel viel zu spät handelt. Die können im laufenden Jahr nun auch keinen Platz herzaubern. Schleunigst sollte sie sich aber zeitgleich um ihre Krankenversicherung kümmern. Oktober: Sie wird irrtümlich glauben dass die 3 Jahre Elternzeit erst nach dem Mutterschutz begonnen haben. Dem ist natürlich nicht so.
Succero
Dass die im laufenden Jahr nicht zaubern können, ist aber nicht das Problem der AP. Hier geht es nicht um Bitten sondern um das Recht auf einen Platz für jedes Kind ab 1 Jahr. Das Kind ist 3! und schon lange angemeldet. Wenn dort keine ausreichenden Plätze zur Verfügung stehen, ist das nicht der Fehler der AP. Wenngleich sie sich eher um die Lösung des ihr dadurch entstandenen Problems hätte kümmern sollen.
Sternenschnuppe
Vorerst freundlich. Es ist regional auch unterschiedlich. Zwei Kindergärten hat sie angefragt. Hier bei uns gibt es ein Portal, man gibt seine 3 Favoriten an, kann dann aber auch ein anderer werden. Bis März hat man Zeit, dann ist die Gemeinde in der Pflicht. Macht man das nicht, kann man es erst nächstes Jahr erneut anmelden. Zuzug wird separat bearbeitet. Wir wissen nicht wie es bei der AP ist, das sollte sie zuerst rausfinden bevor sie zu fordernd auftritt. Sie weiß offensichtlich nicht einmal dass ihre Elternzeit seit August beendet ist.
Cpt_Elli
"Sich kümmern" heißt nicht, das Kind bei zwei Einrichtungen anmelden und dann zuwarten. "Sich kümmern" heißt, sich bei allen in Frage kommenden Einrichtungen bewerben, dort Termine wahrnehmen, nachhaken, parallel Möglichkeiten für Tageseltern ausloten usw. In Elternzeit wird man dafür doch wohl Kapa haben - ich habe das neben einer Vollzeitstelle geschafft, als wir einen neuen Kindergarten gesucht haben. Zurücklehnen und dann ist die Kommune Schuld funktioniert nicht, die können ja auch kein Personal und damit Plätze herzaubern.
Tanja2908
Falls das noch wer liest von den vorherigen antworten. Wir haben uns darum gekümmert. Seid Anfang des Jahres 2023 sind wir auch in der Stadt gemeldet. Wir haben ein Formular ausgefüllt, so das uns geholfen wird von dort noch einmal einen Platz auszusuchen. Als das Kind mit drei immer noch keinen Platz hatte, haben wir selbstverständlich noch andere Kitas angefragt und wie schon erwähnt sogar in der Stadt angefragt mit der Begründung meine Elternzeit läuft aus. Bei jedem weiteren Telefonat und der Nachfrage wie das nun mit dem Kindergartenplatz aussieht wurde uns gesagt es gibt nun Mal im Moment keine.
misses-cat
Sorry aber sowas muss man offiziell machen, also Brief per Einschreiben mit Androhung das man bereit ist seinen Platz einzuklagen alles andere bringt eh nichts
Neverland
Wie willst du das beweisen? Ausserdem widerspricht das deiner ersten Aussage.
Tanja2908
Na wie will ich das beweisen. Im Kitaportal der Stadt ist sie doch gemeldet in mehreren Einrichtungen. Da ist das Datum eingetragen, seit wann das Kind angemeldet ist. Und bei der Stadt war ich doch auch. Persönlich zur Einrichtung gegangen sind wir ja auch. Wie soll man das denn beweisen ?
misses-cat
Du musst beweisen können das du deinen Rechtsanspruch gültig machst, das hast du so halt nicht
Sternenschnuppe
Dann machst Du das jetzt. Schriftlich. Noch einmal: Wie seid ihr jetzt krankenversichert? Was genau ist mit dem Arbeitgeber ausgemacht ?
Tanja2908
Erst einmal habe ich hier weder, der Stadt noch den Kommunen oder sonst wem die Schuld gegeben. Ja, ich habe mich um einen Platz gekümmert, bin zu verschiedenen Einrichtungen gegangen, habe angefragt. Im Anmeldeprogramm ist das Kind angemeldet worden. Natürlich hätte ich noch mehr Druck machen können und schon länger mit klagen drohen können und das dann auch durchsetzten. Habe ich aber nicht getan, weil ich nun Mal eine Klage hinauszögern wollte. Mein Mann und ich waren guter Hoffnung das, dass ja dann doch kappt ohne eine Klage . Und wie schon erwähnt gingen wir davon aus, das nur die Arbeitsstelle weg fällt und der Arbeitgeber mich einfach nur raus nimmt von der Vollzeit Stelle, die ich ohne hin nicht mehr annehmen wollte. ( Und auch nicht besonders angewiesen war, auf diese ) nur Teilzeit oder Aushilfe. Allerdings kam es nun so, das mehr verloren geht als nur die eine Stelle. Und meine einzige Frage war nur, welche Möglichkeiten ich nun habe und ob man da noch etwas machen kann oder eben nicht. Und die Versicherung läuft über die Familienversicherung weiter. Mit dem Arbeitgeber wird ab nächste Woche dann alles weitere geklärt.
Neverland
Was dir bereits mehrmals gesagt wurde. Was du machen kannst. Gemeinde verklagen. Allerdings hast du nun keinen Einkommensverlust mehr den du einklagen kannst oder nur schwerlich. Spätestens als klar war, es wird auch im August 23 nichts - was du bereits seit Monaten weißt- hättest du Druck machen müssen. Wenn du beim AG nicht rechtzeitig TZ angemeldet hast - vor Ablauf der EZ im August - hättest du ab dann VZ arbeiten müssen. Den nur in der EZ hat dieser Vertrag geruht. Diese ist am Tag vor dem 3ten Geburtstag deiner Tochter ausgelaufen. Ab dann auch dein Kündigungsschutz. Jetzt einen Platz zu bekommen wird immer schwere. Den die Plätze sind voll mit jüngeren Kindern. Also mach Druck ubd das sofort! Nett sein hilft im Leben wenig. Das kann man bei im.Alltag zu Mitmenschen usw sein. Beim Recht durchsetzen nicht, da ist nett sein nachteilig. Wie du nun erkennst.
User-1736455377
Ja, das mit dem Rechtsanspruch ist schwierig, wenn es eben einfach nicht genug Plätze gibt. Tatsächlich habt ihr da ein wenig "geschlafen" bzw. wart zu blauäugig: ab dem Moment, wo ihr einen Platz wirklich haben wolltet, hättet ihr Druck machen müssen.Im Sinne von "sonst geht mein Job verloren und ich verklage die Stadt auf Verdienstausfall". Jeder, der das nicht macht, scheint eben keinen zwingenden Bedarf zu haben - und wird dann auf Grund des Platzmangels einfach nicht berücksichtigt. Ich verstehe auch nicht so richtig, wie ihr selbst angesichts des Endes der Elternzeit und drohendem Job-Verlust einfach weiter brav gewartet habt. Also macht jetzt Druck! Droht derStadt/Gemeinde mit Klage. Ihr und euer Kind hat einen Anspruch - aber leider ist es so: fordert ihr den nicht mit Zähnen und Klauen ein, wird euch keiner hinterherlaufen und einen Platz anbieten.
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