Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita verkürzt Öffnungszeiten wegen Personalmangel

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita verkürzt Öffnungszeiten wegen Personalmangel

sai89

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Hallo Frau Bader, wir haben aktuell das Problem, dass die Personalsituation in unserer Kita angespannt ist. Ich habe 2 Kinder in 2 verschiedenen Gruppen. Die Kita ist klein -Es gibt insg. nur 3 Gruppen. Nun ist es durch Corona so, das keine Durchmischung dieser Gruppen passieren darf. Demzufolge ist das Erzieherteam fest. Nun haben wir regelmäßig den Fall, dass für den nächten Tag kurzfristig die Betreuungszeit verkürzt wird, weil ein Erzieher krank/Kindkrank oder halt einfach nicht vollzeit Arbeitet. Morgen ist zB. die Betreuungszeit nur von 9:30-14:00 (anstelle von 7:00-16:00). Kann man in diesem Fall auch die Kindkranktage nutzen? - Ich kann ja nicht immer Urlaub nehmen. Ich hab gerade nachgeschaut allein im November waren an insg. 7 Tagen die Öffnungszeiten verkürzt - zu den eh schon geringerern Öffnungszeiten durch den Eingeschränkten Regelbetrieb. Es ist also keine unerhebliche Anzahl an Tagen. Wir arbeiten beide Vollzeit und nicht immer ist es möglich das durch versetztes Arbeiten abzufangen insb. da die Ankündigung oft nur einen Tag im Vorraus passiert. Ggf. ist es nicht mal möglich vorher mit Chef/ Kollegen abzusprechen. Und kann man beim Träger eine anteilige Kostenerstattung der Kitagebühren geltend machen, weil ja die Betreuung nicht möglich ist? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo grundsätzlich erst einmal ist das Problem durch den Kindergarten zu klären. Der Kindergarten kann nicht einfach die Zeiten kürzen, das geht gar nicht. Wenden Sie sich an den Träger und an die Gemeinde. Letztere ist dafür zuständig, dass Sie im Rahmen ihres Bedarfes (Arbeitszeiten) Betreuungsmöglichkeit haben müssen. Kein normal Berufstätiger kann sein Kind erst um 9:30 Uhr in den Kindergarten bringen und um 14:00 Uhr schon wieder abholen. Bei uns ist es sogar so gewesen, dass es die Möglichkeit gab, die Kinder in unseren oder den Partner Kindergarten zu bringen, wenn der Kindergarten eigentlich geschlossen war. Ich weiß noch, an einem Tag war mein Sohn der einzige im Kindergarten, als eigentlich eine Fortbildung war und man hat ihn direkt als lebendes Anschauungsobjekt benutzt, was er sehr genossen hat. Als Berufstätiger kann man sich die freien Tage eben nicht immer aussuchen. Am besten schreiben Sie der Gemeinde einen Brief, dem der Ist-Zustand zu entnehmen ist. Drohen Sie an, die Tage, in denen Sie nicht arbeiten gehen können, unbezahlten Urlaub zu nehmen und dies der Gemeinde in Rechnung zu stellen. Teilen Sie desweiteren mit, dass, sollte der Arbeitgeber Ihnen wegen der Fehltage kündigen, Sie Schadensersatz geltend machen. Gegenüber der Verwaltung immer die ganz großen Geschütze auffahren! Liebe Grüße NB


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