Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader! Ich habe ein Problem mit der Kita und hoffe, Sie können mir bei folgendem Sachverhalt helfen. Kurz: Meine Arbeitszeit nach dem EU ist von 8-13 Uhr. Mein Kind ist somit halbtags von 7.30-13.30 Uhr angemeldet. Der Inhaber der Kita sagt jetzt, das die Teilzeit nicht flexibel festlegbar sei sondern von 6-12 Uhr in seiner Kta ist. Da ich jedoch erst um 13.30 mein Kind holen kann, wäre das ein Ganztagsplatz. Ich soll also Vollzeit bezahlen, obwohl nur eine Betreuung für 6 Stunden stattfindet! Kann er das so festlegen? Wenn ich mich nach den Zeiten richten muß, dann verliere ich meinen Arbeitsplatz (Wir wohnen in einer Region mit hoher AL-Rate). Und finanziell kann ich mir einen Vollzeitplatz nicht leisten. Mein EU ist in 3 Wochen zu Ende und ich weiß nich, was ich machen soll! Über einen Rat Ihrerseits wäre ich sehr dankbar. Anja PS: Ich wäre ja bereit die 1 1/2 Stunden von 12-13.30 Uhr zusätzlich zu bezahlen, da in der Zeit ja noch eine Betreuung stattfindet.
Liebe Anja, ich fürchte, dass kann er. Aber lassen Sie sich mal die Nutzungsordnung zeigen. Wenn der Träger zB die Gemeinde ist, versuchen Sie, eine Ausnahme zu erwirken oder Zuschüsse zu erhalten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ja, das kann der Träger so festlegen. Schließlich ist es auch nicht im Interesse der Kinder, daß ständig Kinder kommen oder abgeholt werden. Dann ist kein geregelter Ablauf möglich und Unternehmungen können gar nicht gemacht werden. Erkundige Dich mal nach Zuschüssen für den KiTa-Platz. Gibt es für Geringverdiener fast überall. Anlaufstelle ist das Jugendamt. LG, Elisabeth.
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