Lexy13
Hallo Frau Bader, Ich habe hier vor einigen Wochen schonmal gefragt, ob es möglich ist, das man als Arbeitslose keinen Anspruch auf einen Kitaplatz hat. Jetzt hab ich einen Brief bekommen indem steht das ich nur einen Kitaplatz bekommen wenn ich 1. eine Arbeitsbescheinigung vorweise und 2. genug Plätze frei sind. Ist das rechtens? Lg
Hallo, Sie haben ab einen Jahr einen Anspruch - nach bedarf. Wenn Sie nicht arbeiten eben nur halbe Tage. Liebe Grüsse NB
peekaboo
es muß nicht unbedingt in dem von Dir gewünschten Kindergarten sein. Ich mußte damals 2 Orte weiter fahren, da keine Plätze frei waren. LG Peeka
Fuchsina
Rechtanspruch besteht bereits ab dem ersten Geburtstag. Natürlich muss es nicht der Kindergarten nebenan sein, die Entfernung muss aber zumutbar sein.
peekaboo
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