Hallo Frau Bader,
Ich habe hier vor einigen Wochen schonmal gefragt, ob es möglich ist, das man als Arbeitslose keinen Anspruch auf einen Kitaplatz hat.
Jetzt hab ich einen Brief bekommen indem steht das ich nur einen Kitaplatz bekommen wenn ich 1. eine Arbeitsbescheinigung vorweise und 2. genug Plätze frei sind.
Ist das rechtens?
Lg
von
Lexy13
am 11.11.2013, 11:20
Antwort auf:
Kita - nur mit Arbeitsbescheinigung
Hallo,
Sie haben ab einen Jahr einen Anspruch - nach bedarf. Wenn Sie nicht arbeiten eben nur halbe Tage.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2013
Antwort auf:
Kita - nur mit Arbeitsbescheinigung
es muß nicht unbedingt in dem von Dir gewünschten Kindergarten sein. Ich mußte damals 2 Orte weiter fahren, da keine Plätze frei waren.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 11.11.2013, 11:45
Antwort auf:
Kita - nur mit Arbeitsbescheinigung
Rechtanspruch besteht bereits ab dem ersten Geburtstag. Natürlich muss es nicht der Kindergarten nebenan sein, die Entfernung muss aber zumutbar sein.
von
Fuchsina
am 11.11.2013, 12:12
Antwort auf:
Kita - nur mit Arbeitsbescheinigung
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von
peekaboo
am 11.11.2013, 15:30