PetraR
Hallo Frau Bader, Wir haben unsere Kita gekündigt weil es mir nach der ersten Woche Eingewöhnung nicht gefiel. Alle Kinder haben nur geweint. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, in unserem Falle September bis einschließlich November. Kann die Kita die Zahlung der Kita Beiträge fordern wenn Sie in der Zwischenzeit den Platz wieder besetzt z.B zum 1. Oktober? Oder müssen wir dann nur den September bezahlen? Wie verhält es sich mit dem Verpflegungsentgelt? Muss dies weitergezahlt werden obwohl unsere Tochter die Einrichtung in der Kündigungsfrist nicht besucht? FYI laut Kita müssen wir für beide Fragen voll zahlen also bis einschließlich November müssen wir den Beitrag 198 EUR plus 95 EUR Verpflegung bezahlen. Ich bin mir sehr sicher dass der Kita Platz in der Innenstadt in Frankfurt sehr schnell besetzt werden kann da es eine lange warte Liste gibt. Im vetrag selbst ist dieser Fall nicht geregelt. Es wird die Kündigungsfrist beschrieben. Plus in einem anderen Absatz die Entgelte. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Petra R
Halo, Verpflegung nur, wenn tatsächlich entstanden (es sei denn, der KiGa muss das Essen trotzdem bei der Kantine oder was immer abnehmen Keine Zahlung bei Neubesetzung Liebe Grüße NB
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