Muelli80
Liebe Frau Bader, unsere KiTa (in Rheinland-Pfalz), die ich eigentlich sehr schätze, hat vertragliche Öffnungszeiten von 07:00-17:00h. Bereits seit der Pandemie wurden die Öffnungszeiten immer geringer - allerdings ohne Anpassung der Betriebserlaubnis oder der Verträge mit den Eltern. Mittlerweile gilt die Pandemie als beendet, aber die Öffnungzeiten wurden nicht mehr auf 17:00h angehoben. Für die KiTa ist die Standardöffnung 07:00-16:00h, sobald Krankheitsfälle im Personal auftreten, wird um 15:00h geschlossen. Vakanzen gibt es in der KiTa nicht - Personal also auf allen Stellen vorhanden. Spricht man das Personal auf die Zwickmühle an, das man mit den Arbeitszeiten in die Bredouille kommt, bekommt man Antworten wie „da soll der AG mal etwas Verständnis entgegen bringen“ oder auch der Vorschlag, sich doch noch eine Tagesmutter für die fehlenden Betreuungszeiten zu nehmen. Unter welcher Rechtsgrundlage kann die KiTa nun immer um 16:00h schließen? Welche Möglichkeiten haben wir Eltern, um die „alten“, regulären Öffnungszeiten einzufordern? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Hallo, Sie haben auf der einen Seite einen Anspruch darauf, dass dieser KiGa im Rahmen des Vertrages öffnet (wenden Sie sich an den Träger), auf der anderen Seite einen Anspruch auf Betreuung nach Bedarf (wenden Sie sich an die Gemeinde). Liebe Grüße NB
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