Frage: Kita-Gebühr

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns vor kurzem getrennt. Unsere Tochter lebt hauptsächlich bei mir. Ich bekomme von meinem Mann Unterhalt für mich und meine Tochter. Nun zu meiner Frage. Gilt auch zukünftig als Grundlage für die Berechnung der Kita-Gebühr das Gehalt meines Mannes und meins oder nur mein Gehalt plus Unterhalt ? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 16:28



Antwort auf: Kita-Gebühr

Hallo, das muss in der Satzung stehen. Ei ne Pauschalantwort gibt es da nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2007



Antwort auf: Kita-Gebühr

Da ihr nicht mehr zusammenwohnt, nur dein Gehalt + Kindesunterhalt + evtl. Trennungsunterhalt

Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 08:52



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