Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita-Gebühr

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita-Gebühr

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns vor kurzem getrennt. Unsere Tochter lebt hauptsächlich bei mir. Ich bekomme von meinem Mann Unterhalt für mich und meine Tochter. Nun zu meiner Frage. Gilt auch zukünftig als Grundlage für die Berechnung der Kita-Gebühr das Gehalt meines Mannes und meins oder nur mein Gehalt plus Unterhalt ? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das muss in der Satzung stehen. Ei ne Pauschalantwort gibt es da nicht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Da ihr nicht mehr zusammenwohnt, nur dein Gehalt + Kindesunterhalt + evtl. Trennungsunterhalt


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